Bienenseuche ist im Kreis ausgebrochen

Region. Am 10. April 2017 wurde erstmalig in einem Bienenstand in der Gemarkung Lissingen der Ausbruch der „Amerikanischen Faulbrut“ amtlich festgestellt. Weitere amtliche Feststellungen der „Amerikanischen Faulbrut“ erfolgten in Bienenständen an der L29 Richtung Büscheich und an zwei Standorten in Gerolstein Stadt. Aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der „Amerikanischen Faulbrut“ in mehreren Bienenbeständen in Gerolstein und Umgebung wird um die Seuchenbetriebe ein Sperrbezirk festgelegt. Der Sperrbezirk umfasst nachfolgend umschriebenes Gebiet und ist ersichtlich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Verfügung ist:

Südwestliche Grenze Eifelkaserne Gerolstein – Südgrenze der Ortslage Michelbach – 200 Meter südwestlich der Ortsgrenze Büscheich Nähe L29 – Jagdhaus Flemingshöh – Östliche Stadtgrenze Gerolstein – Südliche Grenze der Produktionsanlage Gerolsteiner Sprudel – Nördlich Immenhof – Südliche Ortsgrenze Hinterhausen – Südwestliche Grenze Eifelkaserne Gerolstein

Alle Besitzer von Bienenvölkern inner-halb dieses Sperrbezirks haben, soweit nicht bereits erfolgt, unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Allgemeinverfügung dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Vulkaneifel den Standort ihrer Bienenstände mitzuteilen (Tel. 06592/933- Durchwahl -353, -328 oder -304).

Für den Sperrbezirk werden folgende Schutzmaßregeln festgelegt:  Alle Bienenvölker und Bienen-stände im Sperrbezirk sind, soweit nicht bereits erfolgt, unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Ausnahmen können unter Einhaltung bestimmter Bedingungen durch das Veterinäramt zugelassen werden und dort beantragt werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften zuwiderhandelt muss mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro rechnen.

Wichtig!
Die Amerikanische Faulbrut ist eine schnell fortschreitende und leicht übertragbare Bienenkrankheit. Sie stellt eine erhebliche Gesundheitsgefahr für empfängliche Bienenvölker im Umfeld eines Ausbruchsherdes dar. Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine reine Bienenseuche, die nur für die Bienenbrut gefährlich ist und weder auf andere Tiere noch den Menschen übertragbar ist. Der Verzehr von Honig ist völlig unbedenklich und auch von sonstigen Imkereiprodukten wie z.B. Bienenwachskerzen geht keinerlei Gefahr für den Menschen aus.

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