Wildpinkler aufgepasst!

Urinieren in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit, Ordnungsamt kündigt Kontrollen an Fastnacht an

Wittlich. „Das Problem mit den sogenannten Wildpinklern tritt leider regelmäßig an Fastnacht auf!“ sagt Jan Mußweiler, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Wittlich. Personen, die in der Öffentlichkeit ihre Notdurft verrichten, müssen dementsprechend mit einem Bußgeld rechnen.

Das Ordnungsamt hat bereits in den vergangenen Jahren Kontrollen durchgeführt und gegen die Wildpinkler entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei ist dieses Phänomen gerade deswegen besonders ärgerlich, weil die Stadt Wittlich am Weiberdonnerstag ausreichend Mobiltoiletten sowie ein sogenanntes Freiluft-Urinal in der Karrstraße aufstellen lässt. Trotzdem wurden in der Vergangenheit immer wieder entsprechende Verstöße festgestellt, die dann auch konsequent geahndet werden. „Hierbei handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt“, so Mußweiler. Viele Bürgerinnen und Bürger äußerten ihren Unmut über dieses rücksichtslose Verhalten einzelner feierlustiger Personen, die ihre Notdurft ungeniert im Freien verrichten. Neben den mobilen Toiletten können zudem die Bedürfnisanlagen in den Gastronomiebetrieben und öffentlichen Einrichtungen genutzt werden, die sich der Aktion „nette Toilette“ angeschlossen haben. In diesen Gaststätten darf die Toilette auch von Nicht-Kunden kostenlos benutzt werden. Für die Toilettenbenutzung sei also kein Einkauf bzw. Verzehr erforderlich.

Wildpinkeln verstößt gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wittlich und kann im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Gefahrenabwehrverordnung kann im Internet auf der Internetseite der Stadt Wittlich (www.wittlich.de) jederzeit eingesehen werden.

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