Widmung von Gemeindestraßen

Wittlich. Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) vom 01. August 1977 (GVBl S. 273), in der derzeit gültigen Fassung und Beschluss des Stadtrates vom 12.03.2015, wird der Parkplatz „Kurfürstenplatz“: Gemarkung Wittlich, Flur 7, Flurstücke 521/11 (teilweise), Parkflächen, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Er erhält die Eigenschaft eines öffentlichen Parkplatzes (Straßen, Wege, Plätze) gemäß § 3 Nr. 3 Landesstraßengesetz. Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die gewidmete Fläche dargestellt ist. Der genaue Lageplan liegt zu jedermanns Einsicht seit Montag, 23.03.2015, an sieben Werktagen während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Wittlich, Fachbereich II (Zimmer 315, 317, 311), Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, öffentlich aus.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, oder der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit der qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind die besonderen technischen Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter www.wittlich.de/kontakt.html aufgeführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail steht die E-Mailadresse: stadt.wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.

Erläuterung zur Widmung:
Mit der Widmung wird der Parkplatz zu einer „öffentlichen Sache“, d.h. er kann im Rahmen des Gemeingebrauchs von Jedermann genutzt werden. Ohne Widmung bliebe er ein gemeindeeigener Privatparkplatz.

Wittlich, den 16.03.2015
Stadtverwaltung Wittlich
Joachim Rodenkirch
Bürgermeister

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