Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patiententestament

Bernkastel-Kues. „Wie kann ich für den Fall vorsorgen, dass ich meine Angelegenheiten durch Krankheit, Unfall, Alter oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann?“
Vortrag am Donnerstag, 24. Februar 2011, 19 Uhr, Klinik Kues, Kueser Plateau, Bernkastel-Kues.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht… wer sich um Ihre Belange und Interessen kümmert, wenn Sie es selbst durch Krankheit, Unfall, Alter oder Behinderung nicht mehr können? Ehegatten oder Kinder haben nach geltendem Recht kein automatisches Vertretungsrecht gegenüber z.B. Banken, Behörden, Ärzten, Einrichtungen usw. Es gibt daher die Möglichkeit, vorsorglich eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung (oder auch Patiententestament) zu erstellen. In der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie im Bedarfsfall bestimmte Dinge zu erledigen. In der Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer im Bedarfsfall für Sie vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll oder wer dies nicht werden soll. In der Patientenverfügung können Sie für den Fall der eigenen Entscheidungs- oder Äußerungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niederlegen. Fehlt bei Hilfebedarf eine Vorsorgevollmacht, so wird vom Betreuungsgericht im Bedarfsfall ein Betreuer bestellt.

Bei Rückfragen: AWO-Betreuungsverein Bernkastel-Wittlich e.V., Telefon 06533-941090.

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