Stadtrat beschließt neue Vergnügungssteuersatzung

Wittlich. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27. September 2011 eine neue Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Diese tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft. Die bisher geltende Satzung stammt noch auch dem Jahr 1993 und musste aufgrund zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung überarbeitet werden. Aber auch darüber hinaus wurde die Satzung, die auf einer Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz basiert, insgesamt dem heutigen Zeitgeist angepasst.

Wittlich ist mit der Neuregelung kein Einzelfall. Derzeit werden landesweit neue Vergnügungssteuersatzungen beschlossen. Die Vergnügungssteuersatzung regelt, für welche Vergnügungen gewerblicher Art eine Vergnügungssteuer an die Stadt zu entrichten ist. Der Besteuerung unterliegen dabei insbesondere Tanzveranstaltungen und das sogenannte Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Geräten in Spielhallen, Internetcafés, Schank- und Speisewirtschaften und an anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten. Auch Prostitution wird zukünftig von der Vergnügungssteuer erfasst.

Nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen oder Veranstaltungen von als gemeinnützig anerkannten Vereinigungen sind hingegen nicht vergnügungssteuerpflichtig. Hierunter fallen insbesondere auch Veranstaltungen des Karnevals.

Die bedeutendste Veränderung betrifft den Bereich der Spielautomatenbesteuerung. Bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit wird die Besteuerung zukünftig nicht mehr mit einem festen Pauschalbetrag je aufgestelltes Gerät erfolgen, sondern nach dem sogenannten Einspielergebnis des einzelnen Geräts bemessen.
Der Steuersatz, der in der Haushaltssatzung geregelt wird, soll zunächst acht Prozent des Einspielergebnisses betragen. In den folgenden Jahren ist eine stufenweise Anhebung auf bis zu zwölf Prozent beabsichtigt. Aktuell sind im Stadtgebiet 170 Automaten aufgestellt, davon 128 mit Gewinnmöglichkeit.

Geräte ohne Gewinnmöglichkeit – beispielsweise Kicker oder Billardtische – werden weiterhin pauschal nach der Anzahl besteuert, wobei die Steuer für solche Geräte in Spielhallen 60 Euro und in Gaststätten 20 Euro monatlich betragen wird. Besonders besteuert werden sogenannte „Gewaltspielgeräte“, die mit 200 Euro im Monat zu Buche schlagen.

Die Nutzer der Spielgeräte werden von der Satzungsänderung nichts bemerken, da Steuerschuldner der jeweilige Veranstalter bzw. Automatenaufsteller ist.

Mehreinnahmen von rund 60.000 Euro jährlich

Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer betragen zurzeit jährlich rund 114.000 Euro. Durch die jetzt beschlossene Neufassung der Vergnügungssteuersatzung und die damit einhergehende Anpassung der Steuersätze, die seit 1993 unverändert sind, rechnet die Stadtverwaltung mit Mehreinnahmen in Höhe von etwa 60.000 Euro im Jahr 2012.
Die neue Satzung kann auf der Internetseite der Stadt Wittlich www.wittlich.de unter der Rubrik „Stadtverwaltung/ Ortsrecht“ aufgerufen werden.

Bei Fragen steht Andreas Schmitt vom Steueramt der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung, Telefon 06571/ 17-1045. 

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