Sondernutzungen in der Stadt Wittlich

Seit dem 01. Januar 2012 ist eine neue Satzung zur Regelung von Sondernutzungen in Kraft. Über deren Inhalt wurde bereits mehrfach berichtet. In der Innenstadt wurden alle Betriebe und Geschäfte zusätzlich durch die städtischen Vollzugsbeamten über die künftig geltenden Regelungen informiert.

Die große Mehrzahl der Betriebsinhaber hält sich an die Vorgaben der Satzung, die auch die Überfrachtung des öffentlichen Verkehrsraumes mit Werbung verhindern soll. Aus diesem Grunde ist für jeden Betrieb lediglich 1 Kundenstopper oder 1 Werbeobjekt genehmigungsfähig. Feststellungen des Ordnungsamtes haben ergeben, dass einige Betriebe mehr als 1 Kundenstopper oder 1 Werbeobjekt auf den öffentlichen Flächen platziert haben. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.

Vor Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird darum gebeten, dass die ungenehmigten Kundenstopper und Werbeobjekte unverzüglich entfernt werden. Ab dem 16. April 2012 wird die Einhaltung der Satzungsvorschriften erneut kontrolliert. Dabei festgestellte Verstöße müssen dann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Interesse der Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden bittet die Stadtverwaltung um Verständnis. Fragen zur Satzung beantwortet Doris Schmitt (Telefon 06571/ 17-1147).
 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen