Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

Nach dem Waffengesetz muss jeder, der Schusswaffen und Munition besitzt, die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können. Darauf weist Walter Gangolf, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.

Alle Besitzer von Schusswaffen und Munition müssen der Waffenbehörde deren sichere Aufbewahrung nachweisen. Der Nachweis kann zum Beispiel durch Vorlage einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins für das Sicherheitsbehältnis erbracht werden. Sollten diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sein, genügt auch die Übersendung eines Fotos des Typenschildes, auf welchem die Sicherheitsklasse des Behältnisses zu erkennen ist. Gegebenenfalls kann auch eine Bescheinigung der Herstellerfirma vorgelegt werden.

Hinsichtlich der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in nicht dauernd bewohnten Gebäuden, in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich sowie der Aufbewahrung von Waffen- und Munitionssammlungen wird empfohlen, sich bei den Mitarbeitern der Waffenbehörde über die Anforderungen zu erkundigen.

Weitere Informationen zum Thema "Sichere Waffenaufbewahrung" sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.bernkastel-wittlich.de/waffenrecht.html abrufbar. Dort findet sich ein Informati-onsblatt zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, sowie das Meldeformular "Nachweis über die Aufbewahrung von Schusswaffen und/ oder Munition gem. § 36 WaffG". Ansprechpartner bei der Waffenbehörde zu der Thematik Waffenaufbewahrung ist Karl Junk, Tel.: 06571/14-2250, Fax 06571/14-42250, E-Mail: Karl.Junk@Bernkastel-Wittlich.de

 

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