Rathausneubau bleibt oberstes Ziel

Der Wittlicher Stadtrat steht zum Neubau eines Rathauses neben der Verbandsgemeindeverwaltung an der Kurfürstenstraße. Dies bekräftigte er in der Stadtratssitzung am 19. Januar 2012 mit einer einstimmigen Entscheidung. Vorgelegt wurde dem Stadtrat eine Umplanung, die zu einer Kostenreduzierung von rund 2,3 Mio. Euro führen soll. Bürgermeister Joachim Rodenkirch unterstrich die Notwendigkeit eines Neubaues und stellte klar, dass ein Rathaus ein wichtiges Stück „städtischer Identität“ ist.

Die überarbeitete Planung wurde von Architekt Wolfgang Rumpf vorgestellt und ausführlich erläutert. Rumpf ging auch auf den Grund der geänderten Planung ein. Er legte dar, dass die förderfähige Hauptnutzfläche von Rathäusern entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben anhand der Anzahl der zulässigen Beschäftigten errechnet wird. Wie viele Beschäftigte eine Gemeinde haben darf, hängt im Wesentlichen von der Einwohnerzahl und individueller Zuschläge ab. Da die im Neubau ursprünglich vorgesehene Hauptnutzfläche über der als förderfähig anerkannten Fläche lag, waren Reduzierungen erforderlich. Die Übereinstimmung der Planung mit den landesrechtlichen Vorgaben und auch die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens werden zurzeit vom Rechnungshof Rheinland-Pfalz geprüft.

Eine Verkleinerung der Hauptnutzfläche des Neubaues hätte zu einer Veränderung des Erscheinungsbildes des Gebäudes geführt und den Charakter des neuen Rathauses beeinträchtigt.  Deshalb wurden die Archivräume oberirdisch untergebracht, der teure Keller konnte aufgegeben werden. So konnte die äußere Gestalt und die Dreigeschossigkeit des geplanten Rathauses erhalten werden. Die Aufgabe des Kellers und der Tiefgarage unter dem Rathaus hat den Vorteil, dass es keine bautechnischen Probleme bei der Abschirmung zum Passivhaus geben wird. 

Das neue Rathaus wird eine förderfähige Hauptnutzfläche von 1.993 Quadratmetern haben. Bei einer Nettogrundrissfläche von rund 2.950 Quadratmetern errechnet sich ein Bruttorauminhalt von 12.170 Kubikmeter. Ausgehandelt werden konnte, dass die für das Passivhaus erforderlichen größeren Wandstärken ohne Anrechnung anerkannt werden. Auch der für die direkte Anbindung an das Gebäude der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erforderliche Verbindungstrakt kann als Sonderbauteil ohne Anrechnung auf die Hauptnutzfläche gebaut werden.

Unter den oberirdisch angelegten 55 Stellplätzen soll eine Tiefgarage mit 49 Stellplätzen gebaut werden. Die im Oktober 2010 mit 12,44 Mio. Euro errechneten Baukosten konnten durch die Überplanung auf 10,214 Mio. Euro gesenkt werden. Die aktuelle Kostenschätzung geht von 8,99 Mio. Euro Baukosten für das Rathaus und 1,225 Mio. Euro für die Parkplätze mit Tiefgarage aus. Neben dem Haupteingang zur Kurfürstenstraße sind sieben Parkstände für Besucher geplant.

Ein weiterer positiver Effekt ist die jetzt beschlossene Trennung von Tiefgarage und Rathaus. Da zwei getrennte Baukörper geplant sind, kann auch unabhängig voneinander gebaut werden. Die Bezuschussung des Parkplatzes mit Tiefgarage, wo die erforderlichen Stellplätze für die Beschäftigten der beiden Verwaltungen untergebracht werden, wird vom Nachweis der Notwendigkeit des Baues von Parkständen abhängen. Dies soll über eine vom Rechnungshof angeregte Parkraumanalyse nachgewiesen werden, die zurzeit erstellt wird. /uj 

Hintergrund:
Zur Chronologie des Rathausneubaus

Seit 1996 sind die Stadtverwaltung und die Stadtwerke in angemieteten Räumen im Stadthaus, Schloßstraße 11 untergebracht. Im Jahre 2006 gab es ernsthafte Überlegungen der Stadt, das Gebäude von der Eigentümerin, der Nikolaus-Koch-Stiftung aus Trier, zu erwerben. Man einigte sich darauf, über ein Gutachten den Wert des Gebäudes zu ermitteln. Zu einem Erwerb kam es aber nicht, weil die Kaufpreisforderungen der Eigentümerin zu hoch waren.

Der Stadtrat griff deshalb die Idee eines Rathausneubaues wieder auf. Am 4. Oktober 2006 wurde als Standort für ein neues Rathaus der Parkplatz Karrstraße festgelegt. Kurz nach diesem Beschluss setzte das Land wegen der Überlegungen zu einer Kommunal- und Verwaltungsreform die Förderung von Rathausneubauten aus. Bei einem Besuch des damaligen Innenministers Karl Peter Bruch in Wittlich machte dieser ein verlockendes Angebot: 70 Prozent Förderung, wenn die Stadt das Rathaus neben das Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Wittlich-Land baut und mit der Verbandsgemeinde eine enge Kooperation eingeht. Gefordert wurde auch eine direkte bauliche Anbindung an das Nachbargebäude.

Dem wollte und konnte sich der Stadtrat nicht verschließen. Im Februar 2009 stimmte er einer Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde zu, als neuer Standort für das Wittlicher Rathaus wurde das städtische Grundstück an der Kurfürstenstraße, zwischen Haus der Jugend und Verbandsgemeindeverwaltung, festgelegt. 

Seitdem wird geplant, die Planung mit den Behörden abgestimmt und mit dem Ministerium über die Details der Landesförderung verhandelt. Im März 2011 wurde der Rechnungshof Rheinland-Pfalz eingeschaltet, der die Wirtschaftlichkeit des neuen Rathauses überprüfen soll. Erst nach Abschluss der Prüfung des Rechnungshofes und dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens wird das Land über den Zuschussantrag abschließend entscheiden. Vorher kann mit dem Bau nicht begonnen werden.

Der ursprünglich bis Ende 2011 laufende Mietvertrag über die Räumlichkeiten im Stadthaus wurde verlängert und läuft jetzt bis 30. Juni 2013. Eine Option zur Verlängerung besteht. /uj

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