Prozessauftakt in Bernkastel-Kues

Angeklagter hat zwei Menschenleben auf dem Gewissen

Bernkastel-Kues/Andel. Der Unfallfahrer eines so genannten Hot Road muss sich seit vergangenem Freitag vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er hatte im März letzten Jahres den schrecklichen Unfall auf der B 53 zwischen Bernkastel und dem Stadtteil Andel verursacht, bei dem zwei Motorradfahrer – Vater und Sohn – ihr Leben lassen mussten.

Die Mitfahrerin und Freundin des Sohnes auf einem der beiden verunglückten Motorräder wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Bei dem Fahrzeug des 35-jährigen Angeklagten handelt es sich um einen getunten 430 PS starken Nachbau eines Ford-Roadster, der für den öffentlichen Straßenverkehr keine Zulassung hatte. Der Angeklagte umging diese Tatsache, indem er an seinem Fahrzeug ein rotes Kennzeichen befestigt hatte.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hat der Unfallfahrer die beiden Motorradfahrer in Richtung Andel überholt. Dabei beschleunigte er offensichtlich sein Fahrzeug mit brachialem Vorschub so stark, dass er kurz darauf die Kontrolle über den Wagen verlor. Der Wagen geriet auf die Gegenfahrbahn, wo er mit einem entgegenkommenden Pkw zusammenprallte. Dieser Pkw wurde durch den Aufprall quer auf die Gegenfahrbahn geschleudert. Die nachfolgenden Motorradfahrer konnten auf der engen Fahrbahn nicht mehr ausweichen. Ein 56-jähriger Motorradfahrer aus dem Kreis Euskirchen, sowie sein 27-jähriger Sohn, ebenfalls aus dem Kreis Euskirchen verunglückten tödlich. Die Sozia des zweiten Motorrades erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Ebenso die Fahrerin des schuldlos verunglückten Wagens erlitt Verletzungen. Die beiden Motorräder wurden durch den Aufprall vollständig zerstört. Auch die beteiligten Autos wurden total beschädigt. Es entstand ein Gesamtschaden von mehr als 50.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung vor. Mehrere Zeugen sowie verschiedene Gutachter sind für den Prozess vorgeladen worden. Der zweite Prozesstag ist für den 25. Mai festgesetzt. An diesem Tag wird auch das Urteil erwartet. Im schlimmsten Fall droht dem Angeklagten eine fünfjährige Gefängnisstrafe.

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