Ortsdurchfahrt für LKW gesperrt – Anlieger frei

Hetzerath. Ein ewiger Stein des Anstoßes ist der dichte Verkehr auf der Ortsdurchfahrt in Hetzerath. Jedenfalls für jene, die dort leben. Insbesondere die Dichte der hier verkehrenden Lastwagen regt die Menschen im Ort auf. So sehr, dass sich längst eine Bürgerinitiative gegründet hat (die Eifel-Zeitung berichtete mehrmals). Nun hat der Trierer Landesbetrieb Mobilität LBM eine Entscheidung getroffen, doch viele halten sie noch immer für unzureichend.

Für Lastwagen ab 7,5 Tonnen gilt inzwischen ein Durchfahrverbot. Allerdings sind nicht nur Anlieger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Baustellenfahrzeuge sowie der land- und forstwirtschaftliche Schwerlastverkehr davon ausgenommen, sondern auch zahlreiche Firmen aus der „direkten Nachbarschaft“. Wir fragten beim LBM nach und erhielten folgende Auflistung: „Im Rahmen der Gespräche mit den Firmen bei der IHK Trier wurden die Unternehmen Fa. Franz Lehnen (Sehlem), Fa. Kies Bandemer, Fa. Wey (Rivenich), Aral-Tankstelle (Hetzerath), Zweckverband Tierkörperbeseitungs TKB, Veolia Umweltservice GmbH (Hetzerath), Fa. Luy Tanklogistik GmbH (Industriepark Föhren) als Anlieger der OD Hetzerath anerkannt.“

„Damit ist ein Anfang gemacht, aber es müssen weitere Gespräche geführt werden“, lautet dazu der Kommentar von Otmar Mischo. Er nennt insbesondere die Firma Wey, die nach seiner Beobachtung – und nicht nur nach seiner – immer noch zu häufig mitten durch den Ort fährt. Informiert worden sind alle Beteiligten regelmäßig bei Besprechungen in 2010, die ebenfalls vom LBM aufgelistet wurden:  Am 27. Januar war eine Bürgerbeteiligung in Hetzerath mit Vorstellung der Verkehrsuntersuchung angesetzt, am 7. Mai eine Erörterung in Wittlich mit Orts- und Verbandsgemeinde, Bürgerinitiative und allen betroffenen Behörden, am 29. September ein Behörden-Termin bei der Master-Straßenmeisterei Wittlich. Abschließend fand ein Gesprächstermin „mit der Wirtschaft“ bei der IHK in Trier statt.
 
Alle Seiten sind also gehört worden, alle Interessen geäußert und in die Waagschale geworfen. Dass es zu keinem Konsens gekommen ist, liegt in der Natur der Sache. Die einen fürchten Wettbewerbsnachteile, wenn sie mit ihren Lastern von und zur eigenen Firma einen Umweg nehmen müssten. Die anderen fürchten nicht nur um die Substanz ihrer Häuserfassaden und Gehwege, sondern auch um eine Gesundheitsgefährdung durch die Dauerlärmbelastung und / oder durch  rücksichtsloses Steuern der Lastwagen, die nicht selten Bordsteinkanten am Straßenrand „mitnehmen“.

Schnell ist da ein Fußgänger erfasst, gerade wenn er noch jung und quirlig oder alt und wacklig auf den Beinen ist – so die Bedenken der Bürgerinitiative, allen voran Markus Lorenz. Er fordert weiterhin ein komplettes Durchfahrverbot für Lastkraftwagen, von dem er nur den direkten Lieferverkehr ausgenommen haben möchte.

Bei zwei Verkehrszählungen in der Vergangenheit waren plausible Ergebnisse herausgekommen. Binnen 24 Stunden hatte die Bundesverkehrszählung in 2005 auf der Kirchstraße 5.900 (12 Prozent) und auf der Hauptstraße 7.300
(9 Prozent) Schwerlastverkehr registriert. Ähnliche Ergebnisse erbrachte die Verkehrsuntersuchung eines Büros aus dem Mai 2009: 5.570 (12 %) auf der Kirchstraße und 7.048 (9 %) auf der Hauptstraße. (Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich immer um die Ortsdurchfahrt L 141). „Die Ergebnisse stimmen relativ gut überein und erscheinen uns daher auch plausibel“, so Klaus Wagner vom LBM.

Die Zielsetzung für LBM und Verkehrsministerium bei ihrer Entscheidungsfindung formuliert Pressesprecherin Beate Schrader folgendermaßen: Man habe eine „möglichst weitgehende Verdrängung der Lkw bei gleichzeitig möglichst geringer Beeinträchtigung des Wirtschaftsverkehrs in und um Hetzerath“ finden wollen. Schrader betont, dass die federführende Behörde keineswegs eine willkürliche Entscheidung in die eine oder andere Richtung treffen kann. „Sie muss naturgemäß die Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Maßnahme prüfen und muss – neben dem hier im Vordergrund stehenden Schutz der Bevölkerung – in die Abwägung auch einbeziehen, ob beispielsweise die Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens in Frage gestellt wird.“ Letztendlich müsse jede getroffene Maßnahme auch vor Gericht Bestand haben.

Die jetzige Lösung sorgt zumindest dafür, dass der großräumige Transitverkehr von außen Hetzerath umfährt.

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