Neues beim Säubrenner-Festspiel

Probenteilnahme aller Akteure unverzichtbar

Wittlich. Gespannt sein dürfen die Zuschauer in diesem Jahr auf manch neue Szene und Pointe beim Säubrenner-Festspiel am Kirmesfreitag-Abend, 18. August, um 21:30 Uhr, im Stadtpark Rommelsbach. Nach dem endgültigen Abschied von Schdäächamattes Adi Kaspari und dem einstweiligen Abschied seiner Gegenspielerin Rita Neukirch haben sich die Verantwortlichen Originelles einfallen lassen.
Albert Klein, aus dessen Feder das Spiel stammt, hat gemeinsam mit Chronist und Stadtschreiber Detlev Boor sowie mit Clara Boor, der neuen unverbrauchten Sauhirtin „Schdäächa-Walli“ etliche Szenen geändert oder ausgedacht. Das farbenfrohe urige Schauspiel um die Eroberung der Stadt durch den Ritter von Ehrenberg anno 1397, an dem sich zwei Musikzüge, der Reitverein, die Freiwillige Feuerwehr, die Jugendfeuerwehr und über 100 Schauspieler beteiligen, bleibt in seinen Grundzügen jedoch unverändert. Einzigartig ist wohl, dass der amtierende Bürgermeister Joachim Rodenkirch sich selbst und auch seinen Vorgänger von vor 620 Jahren auf der Bühne verkörpert.
Damit der Ablauf reibungslos funktioniert, sind sämtliche Akteure dringend aufgerufen, bei der Probe am Montag, den 14. August um 19:30 Uhr und am Mittwoch, den 16. August, um 18:30 Uhr, im Stadtpark vollzählig anwesend zu sein. Das geänderte Skript wird denjenigen, deren Daten dem Kulturamt bekannt sind, per E-Mail zugesandt. Alle übrigen sind gebeten, sich eine Kopie des aktuellen Textes im Alten Rathaus frühzeitig abzuholen.
Für die mitspielenden Kinder und Schweinchen ist eine zusätzliche Probe mit Ursula Komes für Montag, 14. August, ebenfalls um 18:30 Uhr im Stadtpark vorgesehen.

Säubrenner-Sicherheitsarmband für Kinder
Im Kirmesbüro – Altes Rathaus wird die Stadt Wittlich Sicherheitsarmbänder für Kinder kostenfrei zur Verfügung stellen. Hier können die Eltern den Namen und ihre Telefonnummer als Kontakt aufschreiben. Somit ist sichergestellt, dass verlorengegangene Kinder durch einen einfachen Anruf den Eltern oder der Aufsichtsperson zugeführt werden können.

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