Neue Leistungen zur Förderung von Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Bernkastel-Wittlich. Am 29. März 2011 wurde das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft und vermittelt Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 neue  Leistungsansprüche zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft sowie zur Förderung in Schulen und Kindertagesstätten.

Für Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Miet- beziehungsweise Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder bestimmte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sehen die neuen Regelungen zusätzliche Förderungen vor. Diese bestehen in der Übernahme, Erstattung oder Bezuschussung von Kosten für:

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 Euro je Schuljahr, ausgezahlt in zwei Raten von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar, beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012; Eintägige Ausflüge der Schule oder Kindertagesstätte sowie mehrtägige Klassenfahrten; Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Hort, bis auf einen Eigenanteil von 1 Euro pro Mahlzeit; Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs; eine die schulischen Angebote ergänzende angemessene Lernförderung; die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren durch einen Zuschuss von 10 Euro monatlich für Vereinsbeiträge (Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit), Teilnahme an Freizeiten und Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht).

Um die Leistungen zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich.  Anträge von Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld II sind beim Jobcenter zu stellen.
Für Bezieher von Kindergeldzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfeleistungen und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  können die Anträge bei der Kreisverwaltung oder den örtlichen Sozialämtern gestellt werden. Für Bezieher von Kinderzuschlag ist die Beantragung bis 31. Mai 2011 auch noch bei der Familienkasse möglich.

Die genannten Stellen halten entsprechende Antragsvordrucke und Merkblätter bereit. Auf der Internetseite des Landkreises steht der Antrag zum Download bereit.
Ein Anspruch auf Leistungen besteht frühestens ab Beginn des Antragsmonats. Für die Übergangszeit vom 01. Januar bis 31. März 2011 ist ausnahmsweise eine rückwirkende Beantragung möglich. Nur Anträge, die bis zum 30. April 2011 gestellt werden, wirken auf den 1. Januar 2011 zurück.

Nähere Informationen erhalten Interessierte bei genannten Stellen oder unter www.bernkastel-wittlich.de/bildungspaket.html.

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