Nächste staatliche Fischerprüfung im Juni 2019

Bernkastel-Wittlich.  Am Freitag, dem 7. Juni 2019, findet landesweit die nächste staatliche Fischerprüfung statt. Geprüft werden die Themengebiete Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres vor dem Prüfungstag und die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungslehrgang. Diese Vorbereitungslehrgänge beziehungsweise die entsprechenden Informationsveranstaltungen werden von den Fischereiorganisationen angeboten.

Bezirks-Sportfischerverband-Trier e.V. Der Bezirks-Sportfischerverband Trier e. V. bietet einen Kompaktkurs an drei Wochenenden zur Erlangung der “staatlichen Fischerprüfung” an. Die Schulungen finden am 16./17. März, 13./14. April 2019 und 18./19. Mai 2019 statt. Schulungszeiten: Samstag und Sonntag: 09:00 bis 16:00 Uhr im Vereinshaus des ASV Großlittgen e. V., 54534 Großlittgen, Mühlenweg 2b. Weitere Informationen unter: www.bsv-trier.de.

Bezirks-Fischerei-Verband Trier 1922 e. V. Kröv, Vereinsheim Raiffeisenstraße. Lehrgangsbeginn: Samstag, 16. März 2019, 09:00 Uhr. Ausbilder: Alfred Reichert, Kröv, Tel.: 06541/1581 od. 0163- 7168308, E-Mail: Vorsitzender@BFV-Trier.de. Ausbilderin: Sylvia Seyvet, Heidenburg, Tel.: 06509- 9109919 oder 0175-8660644, E-Mail: Sylvia.Syvet@BFV-Trier.de. Detaillierte Informationen unter www.bfv-trier.de.

Der Lehrgang wird von staatlich anerkannten und qualifizierten Ausbildern durchgeführt. Zulassungsvorrausetzung ist bei Minderjährigen die Vollendung des 13. Lebensjahres vor dem Prüfungstag. Die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist für die Zulassung der Prüfung zwingend vorgeschrieben. Die Lehrgangskosten (inklusive Prüfungsgebühr) beträgt landesweit 129 Euro für Jugendliche und 179 Euro für Erwachsene. Für Behinderte (mit Ausweis) und sozial benachteiligte Personen (Harz 4 Bescheid) beträgt die Gebühr ebenfalls 129 Euro. Darin enthalten sind sämtliche Schulungsunterlagen sowie die Prüfungsgebühr.

Wer an der nächsten Fischerprüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung stellen. In der Regel wird dies während des Vorbereitungslehrganges veranlasst. Weitere Informationen sind bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571-14-2253 oder 14-2238, erhältlich.

 

 

 

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