Landkreis stärkt ambulante Hilfen für Menschen mit Behinderung

Wittlich. Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund einer Behinderung wesentlich in ihren Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind, haben einen Anspruch auf Hilfen zur Eingliederung, die eine Inklusion der Betroffenen in den Bereichen Arbeit, Freizeit und Wohnen ermöglichen sollen. Zur Gewährleistung von bedarfsgerechten Eingliederungshilfen im Landkreis Bernkastel-Wittlich setzt die Kreisverwaltung eine „Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen“ um. Die Teilhabeplanung zielt darauf, vorrangig wohnortnahe ambulante Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderung auszubauen, die ein Leben in der Mitte der Gesellschaft fördern. Um die Sicherstellung der Ziele der Teilhabeplanung zu gewährleisten, können Anbieter von Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung mit der Kreisverwaltung in Verhandlungen zum Abschluss einer Leistungs- und Prüfungs- sowie eine Vergütungsvereinbarung nach §§ 75ff SGB XII eintreten. In den Vereinbarungen werden der Inhalt, der Umfang und die Qualität von Hilfen sowie die Gesamtvergütung für die Hilfeerbringung geregelt. Erforderlich ist eine Konzeption sowie eine Kostenkalkulation über das zu vereinbarende Dienstleistungsangebot. Dabei muss die eingereichte Konzeption den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit entsprechen.

Landrat Gregor Eibes, Arnfried Rudolph und Geschäftsbereichsleiter Dr. Pascal Schleder (v.r.n.l.) unterzeichneten die erste Leistungs- und Prüfungs- sowie eine Vergütungsvereinbarung im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Landrat Gregor Eibes, Arnfried Rudolph und Geschäftsbereichsleiter Dr. Pascal Schleder (v.r.n.l.) unterzeichneten die erste Leistungs- und Prüfungs- sowie eine Vergütungsvereinbarung im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Die Kreisverwaltung prüft die vorgelegten Unterlagen und schließt bei Vorliegen dieser Voraussetzungen Vereinbarungen nach § 75 SGB XII mit dem Leistungserbringer des Betreuungsangebotes ab. Nach zwei erfolgreichen Verhandlungsgesprächen wurde mit Arnfried Rudolph aus Plein als erstem Anbieter im Landkreis eine Leistungs- und Prüfungs- sowie eine Vergütungsvereinbarung über sein Dienstleistungsangebot „Betreuen & Begleiten“ geschlossen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit einer psychischen oder einer geistigen Behinderung, die zur Erhaltung einer selbständigen Wohnform oder zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Begleitung, Anleitung und Förderung benötigen.
Sofern im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung nach dem Sozialhilferecht vorliegen, werden die Maßnahmen über Leistungen der Eingliederungshilfe finanziert. Durch den erfolgreichen Abschluss der Leistungs- und Prüfungs- sowie der Vergütungsvereinbarung zwischen der Kreisverwaltung und dem Anbieter „Begleiten & Betreuen“, Arnfried Rudolph, bieten sich für die auf Unterstützung angewiesenen Menschen mit Behinderung zusätzliche Möglichkeiten und damit eine größere Wahlfreiheit hinsichtlich der Auswahl des Anbieters, um Hilfen für ein selbstbestimmtes Leben in Anspruch zu nehmen.

Für weitergehende Fragen zum Verfahren zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung sowie Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung steht Interessierten Mirko Nagel, von der Geschäftsstelle Sozialplanung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel. 06571/142408 E-Mail: Mirko.Nagel@Bernkastel-Wittlich.de zur Verfügung.

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