Klärschlammtrocknungsanlage Platten

Platten/Koblenz. Die Klärschlammtrocknungsanlage in Platten führte seit ihrer Inbetriebnahme im Jahr 2009 immer wieder zu Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft. Ursache dafür waren die besonderen Klimaverhältnisse im Umfeld des Anlagenstandorts. Durch Kaltluftströme wurde die geruchsbeladene Abluft der Anlage oft in Richtung des Ortes getragen.

Die Betreiberfirma wollte das Problem durch den Bau eines 61 Meter hohen Abluftkamins lösen. Da das Vorhaben jedoch aus baurechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig war, lehnte die SGD Nord im September 2010 den Bauantrag für den Kamin ab. Gleichzeitig nahm sie die Genehmigung für die Klärschlammtrocknungsanlage zurück.

Gegen diese Entscheidungen hatte die Betreiberfirma bei der SGD Nord Widerspruch eingelegt und schriftlich begründet. Nach sorgfältiger Prüfung aller vorgetragenen rechtlichen Argumente wies die SGD Nord am 19. Januar 2011 den Widerspruch gegen die Ablehnung der Genehmigung für den Kamin und auch den Widerspruch gegen die Rücknahme der Anlagengenehmigung zurück.

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