Kindergeld für Schulabgänger

Wenn Kinder ihre Schulausbildung beenden und eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen, kann sich der Anspruch auf Kindergeld ändern. Darauf weist die Familienkasse Koblenz hin. Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Kinder über 18 haben bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schul-ende ein Studium, eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr beginnen. Kann vier Monate nach Schulende kein Ausbildungsplatz gefunden werden, müssen Bemühungen um eine Lehrstelle nachgewiesen werden. Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder Anmeldung bei der Agentur für Arbeit zur Ausbildungssuche geschehen. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn der Jugendliche bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet ist. In allen Fällen darf die Einkommensgrenze von 8.004 Euro für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden. Von den zu berücksichtigenden Einkünften und Bezügen werden insbesondere Werbungskosten in Höhe von 920 Euro und ggf. eine Kostenpauschale von 180 Euro sowie die vom Kind getragenen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Höhere Werbungskosten können im Einzelfall geltend gemacht werden.

Weitere Informationen unter: www.familienkasse.de.

Telefonische Beratung von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter: 01801 – 54 63 37 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min.)

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