Kaum zu glauben

Vor dem Amtsgericht Wittlich muss sich ein Mann wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem 24jährigen Angeklagten aus Wittlich vor, in der Nacht zum 03.09.2011 in die Wand der Damentoilette einer Gaststätte in Wittlich ein Loch gebohrt zu haben.

Durch dieses Loch soll er mittels Handy Aufnahmen von der Geschädigten gefertigt und diese anderen Personen gezeigt haben. 
 

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