Katze durch illegales Tellereisen verletzt – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

Maring-Noviand. Suche nach Tierquäler im Landkreis Bernkastel-Wittlich: Einer Polizeimeldung zufolge wurde am Mittwochmorgen vergangener Woche ein Kater gefunden, dessen Bein in einem Tellereisen steckte. Das Tier war vermutlich schon zwei Tage zuvor mit der rechten Vorderpfote in das illegale Fangeisen geraten. Der Kater konnte sich mit der zugeschnappten Falle am Bein in einen Hof schleppen, wo er von Anwohnern entdeckt wurde. Ein hinzugerufener Tierarzt musste ihn aufgrund der Schwere der Verletzungen einschläfern. Der Halter des circa zwei Jahre alten, unkastrierten, ungechipten und untätowierten getigerten Katers konnte nicht ermittelt werden.

Die Polizei nimmt unter der Telefonnummer 06531-95270 und per E-Mail an pibernkastel-kues@polizei.rlp.de Hinweise auf diesen sowie auf den Tierquäler, der das Tellereisen aufgestellt hat, entgegen.

PETA setzt Belohnung aus und fordert Verkaufsverbot von Tellereisen in Deutschland

Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise, die den Tierquäler überführen, aus. Zeugen können sich unter 01520-7373341 oder per E-Mail an PETA wenden – auch anonym. Bereits seit 1995 ist der Gebrauch von Tellereisen in der Europäischen Union verboten. Der Handel mit diesen Fallen hingegen ist in Deutschland noch erlaubt. Um der zunehmenden Nutzung der gefährlichen Fanggeräte vorzubeugen, fordert PETA daher das Bundeswirtschaftsministerium auf, ein Verkaufsverbot von Tellereisen in der Bundesrepublik zu erlassen.„Der Tierquäler, der die illegale Tellerfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Auch Kinder können schwere Verletzungen davon tragen, wenn sie in eine solche Falle hineingeraten. Daher muss nicht nur der Gebrauch, sondern auch der Verkauf dieser gefährlichen Fanggeräte verboten werden.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

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