Jugendschützer appellieren: Keine Spirituosen für Jugendliche an Karneval

Bernkastel-Wittlich. Mit einem gezielten Appell weisen der Arbeitskreis „Jugendschutz / Suchtprävention“ und der Jugendschutzbeauftragter für den Landkreis Bernkastel-Wittlich Stephan Rother eindringlich darauf hin, dass bei den Fastnachtsumzügen das Abgeben von Spirituosen an unter 18-Jährige unterbleibt. Ebenso wollen sie alle Karnevalsaktiven zu einer närrischen Selbstverpflichtung (siehe Kasten) motivieren.

Besonders die Verantwortlichen der Karnevalsumzüge werden aufgefordert, den Jugendschutz ernst zu nehmen und mit gezielten Maßnahmen auf die Einhaltung hinzuwirken. „Bitte schließen Sie sich als Karnevals-Verantwortliche der „Närrischen Selbstverpflichtung“ an – seien Sie Vorbild“, fordern Stephan Rother und der Arbeitskreis alle Karnevalisten im Landkreis auf. Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes tragen alle Erwachsene gemeinsam Verantwortung. Insbesondere an Karneval gilt dies nicht nur für den Einzelhandel, die Gastronomie, Tankstellenbetreiber und Karnevalsvereine. Jeder Erwachsene ist gefordert, Verantwortung zu übernehmen.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen eindeutig, dass der massive Alkoholkonsum Jugendlicher nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass Erwachsene mitunter den riskanten Konsum dulden, ja sogar aktiv unterstützen, indem sie ihnen bei den Umzügen Alkohol zum Konsum zur Verfügung stellen. Jugendliche gaben in den Vorjahren offen zu, dass sie zum Teil den Alkohol aus dem Elternhaus mitgebracht haben beziehungsweise ohne Probleme aus den Umzügen heraus erhielten.

Der Arbeitskreis „Jugendschutz/Suchtprävention“ sieht sich zu diesem eindringlichen Appell veranlasst, da das exzessive Trinken bei Jugendlichen leider weiter zugenommen hat. Dies bezieht sich nicht nur auf die getrunkene Menge Alkohol, sondern es nimmt auch die Zahl der Jugendlichen zu, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden. Ihre Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. So landeten im Jahr 2008 25.700 junge Menschen im Alter von 10 bis 20 Jahren mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus. Und auch bei den Erwachsenen nimmt das Rauschtrinken zu.

Rauschtrinken greift um sich

„Auch wir wollen, dass Karneval weiterhin fröhlich gefeiert wird, die Menschen Spaß haben und das Brauchtum weiter gepflegt wird. Aber es darf nicht zum Brauch werden, dass junge Menschen auf Grund von verantwortungslosem Handeln einiger Erwachsener mit Alkoholvergiftungen in Krankenhäusern behandelt werden müssen oder durch Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, die oft mit dem Alkoholkonsum einhergehen, ihre Zukunft aufs Spiel setzen“, betonen die Jugendschützer in ihrem Appell.

Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei werden auch in diesem Jahr vor Ort sein und gegen Uneinsichtige konsequent vorgehen. Dabei gilt bei jungen Menschen stets der Schutzgrundsatz, nachdem das Jugendschutzgesetz auch benannt wurde. Stark Angetrunkene werden nach Hause gebracht, wenn nötig ins Krankenhaus oder in eine Einrichtung der Jugendhilfe, in der sie über Nacht nicht allein sind. Den Ärger bekommen dann die Erwachsenen: Jene, die in Gaststätten, an Tankstellen oder in Getränkemärkten den Alkohol verkauft oder an Unbefugte verteilt haben. Ein Bußgeld droht übrigens auch uneinsichtigen Eltern: Ihnen kann der Transport ihres Nachwuchses zu Hilfeeinrichtungen in Rechnung gestellt werden.

Ansprechpartner zum Thema Jugendschutz sind:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Stephan Rother, Tel.: 06571/14-2220, E-Mail: Stephan.Rother@Bernkastel-Wittlich.de

Polizeidirektion Wittlich, Beauftragter für Jugendsachen Hubert Lenz, Tel.: 06571/9152-527 E-Mail: pdwittlich.bfj@polizei.rlp.de.

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