In diesem Fall hilft sicherlich kein „Auge zudrücken“ mehr

Wittlich. Am 09.11.2017 beginnt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wittlich der Strafprozess gegen einen 42-Jährigen aus Wittlich wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft einem 42-jährigen Angeklagten aus Wittlich Beleidigung in 23 Fällen vor, davon in einem Fall mit Handgreiflichkeit, in einem Fall tateinheitlich mit Bedrohung und in einem Fall tateinheitlich mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Des Weiteren wirft ihm die Staatsanwaltschaft Trier Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vor. In der Zeit von Oktober 2015 bis Januar 2017 soll der Angeklagte mehrere Personen bei verschiedenen Gelegenheiten beleidigt haben. Dabei soll er im Oktober 2015 in einem Fall zusätzlich zu einer Verbalbeleidigung dem Geschädigten ins Auto gespuckt und ihm durch Handbewegungen gedroht haben.
Im Juni 2016 soll er in Wittlich einen Zeugen in einem gegen den Angeklagten geführten Strafverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu nötigen versucht haben, indem er diesem erklärt habe, er solle aufpassen, was er aussagt, sonst passiere etwas. Im August 2016 soll er einem Kunden in einem Supermarkt in Wittlich ohne Anlass Reizgas ins Gesicht gesprüht und ihn mit einer Flasche geschlagen haben. Die daraufhin eintreffenden Polizeibeamten soll er zunächst beleidigt haben. Als ihm mitgeteilt worden sei, dass ihm eine Blutprobe entnommen werden solle, habe er Widerstand geleistet, so dass es erst nach Fixierungsmaßnahmen möglich gewesen sei, ihn zur Polizeiinspektion zu bringen. Einige Tage später soll er in Thalfang zwei Personen dadurch bedroht haben, dass er mit dem Zeigefinger angedeutet habe, ihnen den Hals durchzuschneiden.

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