Hund – Katze – Maus

Wittlich. Groß ist oft die Trauer, wenn nach jahrelanger Zweisamkeit Hund oder Katze sterben. Der von der FDP-Stadtratsfraktion im August 2010 gestellte Antrag, für solche Fälle einen Kleintierfriedhof in Wittlich einzurichten, wurde nach ausführlicher Beratung in den Fachausschüssen und im Stadtrat zurückgezogen. Denn die Möglichkeiten sind auch in der Region vielfältig, wie man die geliebten Tiere entsorgen oder auch würdevoll „zur letzten Ruhe“ betten kann.

Nach der Neuregelung der Materie im Jahr 2002 durch die Verordnung (EG) 1774/2002 bzw. durch das „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ von 2004 spricht man heute gemeinhin von der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Dazu gehören auch verendete Tiere.

Erste Möglichkeit: der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Rivenich. Grundsätzlich ist er auch für Heimtiere, wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen etc. beseitigungspflichtig. Sicherlich ist es aber nicht für jeden Geschmack, Haustiere wie Hund, Katze, Meerschwein oder Stubenvögel nach einem gemeinsam verbrachten Leben dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rivenich zu übergeben. Jedoch sehen die Vorschriften für diese Tierbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen und Erleichterungen vor (z.B. Vergraben im eigenen Garten), wenn dabei die tierseuchenrechtlichen Erfordernisse beachtet werden.

Hausbesitzer in Wittlich mit einem eigenen Garten haben die Möglichkeit, das eigene Haustier auf dem eigenen Grundstück beizusetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um das Privatgrundstück des Tierhalters handelt oder dass der Grundstückseigentümer seine Erlaubnis für die Tierbeerdigung gegeben hat. Weitere Voraussetzung: Zu angrenzenden Fußwegen muss ein Abstand von 1,5 bis 2 Meter gehalten werden. Zudem darf das Grundstück nicht an einem Wasserschutzgebiet liegen.

Richtmaß für die Tiefe des Erdlochs sind rund 50 Zentimeter. Das Tier sollte auf keinen Fall in einer Plastiktüte beigesetzt werden. Es empfiehlt sich das Abdecken mit Erdreich und zusätzlich mit einem Brett und Steinen. Auch, um ein Ausgraben durch andere Tiere zu verhindern. Ist der Boden gefroren kann man sich an ein Tierkrematorium wenden, um die Urne bei wärmerer Witterung auf Wunsch im eigenen Garten beisetzen zu können.

Zweite Möglichkeit: Bei den Landesforsten gibt es zwei Abschiedswälder (Freilingen und Hahnerwald). Auch hier sind einige Regeln zu beachten: Die Tierkadaver dürfen nicht in einer  Kiste, Tasche, Korb oder ähnlicher Umhüllung und bei Bodenfrost vergraben werden (Abfallverordnung). Der Besitzer des Tieres muss vertraglich zusichern, dass der Kadaver keine Gefahr hinsichtlich einer Tierseuche darstellt. Die Todesursache kann zweifelsfrei zum Beispiel der Tierarzt nachweisen.

Tierfriedhöfe in der Region finden sich zum Beispiel in Kehrig an der Autobahn zwischen Polch und Kaifenheim gelegen, in Sefferweich zwischen Bitburg und Prüm oder in Enkenbach-Alsenborn bei Kaiserslautern. Von Saarbrücken aus betreut auch der ANUBIS Tierbestattungen-Partner Saarland die hiesige Region mit. Und OSIRIS betreibt zum Beispiel das einzige Haustierkrematorium von Rheinland-Pfalz in Polch.

Auf keinen Fall sollte man die geliebten Vierbeiner in freier Natur oder in öffentlichen Parkanlagen begraben. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Liebe
Wittlicher Stadtverwaltung!

Ich bin eine Wittlicherin und hatte als Kind schon Tiere. Und ich hab sie geliebt. Irgendwann starben diese Tiere. Dann habe ich sie natürlich nicht nach Rivenich gegeben. Ein eigenes Grundstück hatte ich aber auch nicht, auf dem ich sie hätte beerdigen können. Und kein Geld für ein Tierkrematorium. Beerdigt hab ich sie trotzdem: jedes einzelne, und jedes einzelne mit derselben kindlichen Andacht. Und niemand wäre auf die Idee gekommen, dass man dafür eine Genehmigung hätte einholen müssen!

Sie haben alle ihr Grab bekommen. Und zwar ein richtiges, so mit Pappsarg und Kreuz und Tränen. Es waren kleine Tiere, jede Menge Igel, Vögel und Goldfische. Wir haben sie verabschiedet, wir haben sie vermisst, wir haben sie beweint. Und wissen Sie was? Als ich selbst eine Tochter bekam, hielten wir es genau so. Jeder Fisch, jeder Vogel, jeder Igel bekam seine Beerdigung: mit Pappsarg und Kreuz und Tränen. Auf dem Grab eines lieben Verwandten. Da war noch Platz, und da war auch kein Wasserschutzgebiet.

Finden Sie wirklich, das waren Ordnungswidrigkeiten? Falls ja, kann ich nur hoffen, dass uns nie jemand gesehen hat. Oder dass für diese Art von Ordnungswidrigkeit in Wittlich mit Milde gerechnet werden darf.
 

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