Entscheidung über gemeinsame Tourismusförderung in der VG Traben-Trarbach wird noch Zeit benötigen

Stadtrat bringt dazu neuen, gemeinsamen Beschlussvorschlag ein

Kröv/Traben-Trarbach. Die Tourismusförderung in der 2014 neu gegründeten Verbandsgemeinde Traben-Trarbach hat als Wirtschaftsfaktor unbestritten eine herausragende Bedeutung und steht in der Priorität an oberster Stelle des Aufgabenkataloges.
Räte und Verwaltung waren sich nach der Zwangsfusion der beiden Verbandsgemeinden über eine Neustrukturierung in der Tourismusförderung durchaus darüber einig, zukünftig eine gemeinsame Tourismusstrategie zu fahren, um hier eine Effektivsteigerung des umkämpften Touristikmarktes für die beteiligten Tourismusträger zu erreichen.
Bereits 2015 wurde die Unternehmensberatung für Tourismus und Freizeitbranche, Projekt M, beauftragt, erste Vorstellungen eines entsprechenden Konzeptes zu erarbeiten. (Eifel-Zeitung berichtete) Das vorstehende Verfahren hatte der Tourismus- und Heilbäderverband zur Entwicklung von TSC (Tourismus-Service-Center) mit entsprechender Förderung des Landes ausgelobt. Für die Teilnahme am TSC-Prozess gewährt das Land eine 80%-ige Förderung bei einem Eigenanteil von 6.000 Euro. In dem Verfahren selbst wurden in vier Workshops und mehrere Sitzungen der Lenkungsgruppe Vorschläge für das gesteckte Ziel erarbeitet.

Die Neustrukturierung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in Sachen Tourismusförderung wird nach dem bestehenden TSC-Gutachten vorbereitet. Derzeit werden die einzelnen Gemeinden befragt. Den Anfang machten Traben-Trarbach und Kröv.
Foto: Karl-Heinz Gräwen

Das erarbeitete TSC-Konzept wurde Ende September 2016 in einer Sitzung in Enkirch vor über 200 Funktionsträger der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden durch den Projektleiter Prof. Dr. Heinz Dieter Quack vorgestellt. Es soll in Form eines Zweckverbandes starten. Ziel ist es, die neue Konzeption ab Jan. 2018 umzusetzen. In der VG-Ratssitzung am 15.12.2016 wurde neben dem vorgenannten TSC-Konzept (Plan A) auch den in Enkirch nicht genannten (Plan B) vorgestellt, der gegenüber dem bekannten TSC-Konzept die Finanzierung über die beteiligten Ortsgemeinden vorsieht. Im Laufe der Sitzung am 15.12.2016 wurde dann folgender Grundsatzbeschluss gefasst:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorgelegten alternativen Organisationsmodell zur Definition der Aufgaben des Zweckverbandes für die Tourismusförderung in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, der Ermittlung des Personalbedarfs und der überschlägigen Ermittlung des Finanzbedarfs grundsätzlich zu.
Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung beauftragt, dieses Organisationsmodell inkl. Finanzierungs- und Personalkonzept den tourismusfördernden und betreibenden Ortsgemeinden vorzustellen und deren Einverständnis bzw. Bereitschaft zur Mitgliedschaft in einem gemeinsamen Zweckverband einzuholen.

Als erste Gemeinde war dieser Punkt Gegenstand der Stadtratssitzung Traben-Trarbach. Durch das Ratsmitglied C. Augustin (SPD/FDP) wurde ein gemeinsamer Beschlussvorschlag, dem sich auch die CDU-Fraktion angeschlossen hatte, formuliert: Aus politischer und touristischer Sicht unterstützt die Stadt Traben-Trarbach die Fortführung des TSC-Prozesses (Plan A), unter der Voraussetzung, wenn weitere Details des Zweckverbands und das Organigramm in einer gemeinsamen, moderierten Veranstaltung aller Tourismustreibenden Ortsgemeinden der VG vertreten durch die Räte, Ausschussmitglieder und die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet werden.
Ziel dieser Veranstaltung soll die Bildung eines Gremiums sein, welches eine Beschlussvorlage entwickelt, die dann zur Abstimmung den jeweiligen Räten vorgelegt werden kann. Der gleiche Tagesordnungspunkt stand auch zur Beschlussfassung in der Gemeinde Kröv an. Dort war eine Tendenz zu Plan B erkennbar, setzte jedoch den Punkt von der Tagesordnung ab, weil für so eine wichtige Entscheidung noch vorher Beratungsbedarf bestehe.

khg

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen