Deponiestandort Sehlem verursacht Kosten in Millionenhöhe

Landkreis Bernkastel-Wittlich. Auf den Landkreis Bernkastel-Wittlich kommen Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zu. Ursache ist hauptsächlich das Entsorgungs- und Verwertungszentrum Sehlem. Kostenintensive infrastrukturelle Maßnahmen, die der Gesetzgeber vorschreibt, stehen an. Von der Profilierung des Umladebereichs, dem Bau eines Retentionsbereiches mit Absetz- und Regenrückhaltebecken, den Umbau Eingangsbereich und abfallwirtschaftlich genutzte Flächen, den Umbau des Wertstoffhofes, die Bodenannahme für Privatkunden, den Bau eines neuen Kompostplatzes bis zum Umbau und der Sanierung der Photovoltaikanlage stehen Maßnahmen an, deren Kosten nur durch Preisanpassung der Abfallgebühren aufzufangen sind. Insgesamt werden diese Maßnahmen ca. 2,9 Mio. Euro verschlingen.

Das ist aber längst nicht alles. Den Löwenanteil wird die neue Deponieendgestaltung verschlingen. Die gesamte Deponie Sehlem wird sozusagen auf den Kopf gestellt. Für die Deponie Sehlem muss eine sogenannte Basisabdichtung und eine neue Oberflächenabdichtung geschaffen werden. Stand heute sind dafür 21,3 Mio. Euro veranschlagt.  Die 20 Grüngutsammelstellen im Landkreis verursachen weitere 800.000,- Euro Kosten jährlich.

Der Zweckverband ist auch für die Deponienachsorge verantwortlich. Hier müssen aufgrund etwaiger Nachsorgeverpflichtung Rücklagen gebildet werden. Zum 31.12.2018 ruhen hier ca. 41 Mio Euro mit einem Löwenanteil von 40,4 Mio. Euro für die Deponie in Sehlem.

Die Bilanz der Abfallwirtschaft, speziell für den Landkreis Bernkastel-Wittlich sieht ziemlich trübe aus. Losgelöst entwickelt sich die Bilanz des Eigenkapitals immer tiefer in die roten Zahlen. Von minus 5,8 Mio. Euro zum 31.12.2018 wird Ende 2019 mit einem Minus von mehr als 7 Mio. Euro gerechnet. Die Prognose für 2020 würde ohne Gebührenanpassung bei minus 9,6 Mio. Euro liegen. Im Grunde genommen ist man überschuldet. Eine Gebührenanpassung ist also unumgänglich.      

Zum 01.01.2020 steht eine Systemänderungen zum 01.01.2020: Elektronische Geräte werden in Zukunft nicht mehr abgeholt. Außerdem wird die Anzahl der Mülltonnenentleerungen auf 13 Mal pro Jahr festgelegt. Jede Mehrleerung kostet dann extra. Außerdem wird die Größe der Tonne auf die Personenzahl des jeweiligen Grundstücks angepasst.

Der Zweckverband A.R.T. hat gerechnet und auf dieser Basis folgenden Abfallgebührenvorschlag gemacht. Der Kreistag muss schlussendlich den Vorschlag des Zweckverbandes für die neuen Abfallgrundgebühren beschließen.

Zu der allgemeinen Meinung: „Die Müllabfuhr wird unverhältnismäßig teuer“ kontert der Zweckverband mit Fakten:

Aktuelle Gebührenbedarfsplanung 2020 zeigt Fehlbetrag von 31 %, Abfallgebühren sind nach Kommunalabgabenrecht (KAG) Rheinland-Pfalz zu kalkulieren und keine verhandelbaren Preise!, sowohl Wirtschaftsprüfer als auch die Kommunalaufsicht ADD mahnen fehlende Rücklagen und Gebührenunterdeckungen an!, die Gebühren waren in der Vergangenheit häufig nicht kostendeckend – all dies führt zu einem kontinuierlichen Eigenkapitalverzehr.

Zudem sind die Entsorgungskosten für Restabfall seit 2017 um 120 % gestiegen, Der Zinseffekt durch Zuführungen zu Deponierückstellungen macht seit der letzten fünf Jahre fast 12 Mio. Euro aus. Die Erträge aus Finanzanlagen sind gleich Null, der Preis für Altpapier ist drastisch gesunken, während der Personalaufwand steigt. Zusätzliche Aufwendungen entstehen u.a. durch die Einführung des neuen Bringsystems für Bioabfall, die höheren Anforderungen an Grünschnittsammelstellen und die Errichtung von neuen Wertstoffhöfen.

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