Bund vergibt Geld für Modellprojekt „Bürgerarbeit“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet ein Modellprojekt zur „Bürgerarbeit“. Bundesweit sollen dabei rund 33 000 Bürgerarbeitsstellen eingeführt werden. Bis 2014 gibt der Bund dafür rund 1,3 Milliarden Euro. Die Teilnehmer verdienen 900 Euro brutto bei 30 Stunden sozialer Arbeit pro Woche. Auf Nachfrage der CDU-Bundestagsabgeordneten Julia Klöckner stellte sich heraus, dass sich zehn Landkreise aus Rheinland-Pfalz für das vom Arbeitsministerium geförderte Projekt beworben haben, unter ihnen die Landkreise Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm.

Auf Wunsch der Antragsteller hat sich Klöckner mit Bundesministerin von der Leyen getroffen und sich dafür stark gemacht, dass im Entscheidungsprozess, der diese Woche endet, die rheinland-pfälzischen Bewerbungen zum Zuge kommen.
„Wir müssen die Langzeitarbeitslosigkeit senken. Das gelingt nur, wenn wir die Sache aktiv angehen. Jedem Hilfebedürftigen muss ein Arbeitsangebot gemacht werden. Ein gutes Beispiel für den Erfolg der „Bürgerarbeit“ ist Sachsen-Anhalt. Die Arbeitslosigkeit konnte teilweise um die Hälfte reduziert werden. Davon können wir lernen“, so die CDU-Politikerin.

Mit dem Projekt sollen diejenigen, bei denen eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist, in „Bürgerarbeit“ vermittelt werden. „Jeder kann etwas und jeder wird in unserer Gesellschaft gebraucht. Unser Ziel ist es, die Berufs- und Lebenserfahrung von Langzeitarbeitslosen sinnvoll zu nutzen“, erklärt Julia Klöckner. „Ich habe Ministerin von der Leyen darum gebeten, dass nicht nur Brennpunkte und Ballungszentren der großen Städte ins Projekt aufgenommen werden, sondern auch Flächenländer wie Rheinland-Pfalz. Die Ministerin sagte mir zu, dass RLP zum Zuge kommen würde und lässt derzeit prüfen, welche Landkreise die Zusage bekommen“, so die Bundestagsabgeordnete.

Zum Hintergrund

Die „Bürgerarbeit“ umfasst soziale Tätigkeiten wie etwa:
. Unterrichtung über andere Kulturkreise im Kindergarten (z.B. gemeinsam kochen, Theater spielen, singen)
. individuelle Kinderbetreuung für Alleinerziehende mit geringem Einkommen außerhalb von offiziellen Betreuungszeiten in Kindergärten
. Begleitservice für Ältere/Behinderte z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen
. Kochen und Ausgabe von Essen bei Mittagstischen für Bedürftige
. Serviceangebote im ÖPNV (z.B. Fahrplanauskünfte, Bedienung von Ticketautomaten).

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