Bahnübergang trotz geschlossener Halbschranke und Rotlicht überquert

Hetzerath. Die Polizei Wittlich hat gegen einen 30-jährigen Autofahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs eingeleitet. Dieser stand am Sonntagabend am Bahnübergang in Hetzerath als viertes Fahrzeug in einer Reihe wartender Fahrzeuge vor der geschlossenen Halbschranke und gegebenem Rotlicht. Da ihm die Wartezeit zu lange dauerte, fuhr er an den drei wartenden Fahrzeugen vorbei und überquerte trotz Rotlicht und geschlossener Halbschranke den Bahnübergang.

Eine gerade vom Bahnhof Hetzerath abfahrende Regionalbahn musste die Beschleunigung daraufhin abbremsen und mehrfach durch Signalgeben auf die Gefahrensituation hinweisen. Kurz nachdem der PKW den Bahnübergang verlassen hatte, passierte die Regionalbahn den Bahnübergang. Da der gefährliche Vorfall durch Zeugen beobachtet wurde, konnte der PKW-Fahrer ermittelt werden. Er räumte die Tat ein und äußerte „aufgrund der langen Wartezeit die Nerven verloren zu haben!“ Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich seine Freundin und das gemeinsame Baby im Fahrzeug. Gegen den PKW-Fahrer wird nun wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Alleine für das Überqueren des Bahnübergangs mit einem Kraftfahrzeug trotz geschlossener Halbschranke ohne Gefährdung sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 700 Euro, 2 Punkt in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot vor.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen