Anmeldung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2019/2020

Wittlich. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31.08.2019 das 6. Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung zur Einschulung erfolgte bereits im September 2018. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in der Schule trifft der zuständige Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schularzt.

Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte mit einbezogen werden. Die Anmeldung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2019/2020 erfolgt im Bereich der Stadt Wittlich an den Grundschulstandorten. Die Eltern werden gebeten, hierzu bis 15.02.2019 einen Termin zur Schulanmeldung bei der zuständigen Grundschule der Stadt Wittlich zu vereinbaren – die Anmeldung hat dann in der zweiten Februarhälfte 2019 zu erfolgen:

Grundschule Bombogen, Berlinger Str. 1 in 54516 Wittlich – Tel. 06571/26181,
Grundschule Friedrichstraße, Friedrichstraße 14 in 54516 Wittlich – Tel. 06571/5119
Georg-Meistermann-Grundschule, Lieserstr. 12 in 54516 Wittlich – Tel. 06571/2528
Grundschule Wengerohr, Schulstr. 1 in 54516 Wittlich – Tel. 06571/6011

Bei der Anmeldung der Kann-Kinder durch die Sorgeberechtigten in Begleitung des Kindes sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen, gegebenenfalls auch ein Nachweis über die Sorgerechtsregelung.

 

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