Abfallgebühren in 2011 günstiger

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Jahresgrund-
gebühr 2011

Behältergröße

Gebühr pro Zusatz-
entleerung 2010

Vorzuhaltendes
Mindestbehältervolumen

80 Liter

78,00 €

3,45 €

1-2 Personen

120 Liter

97,20 €

4,80 €

3-5 Personen

240 Liter

157,80 €

8,80 €

6-8 Personen

1.100 Liter

750,60 €

41,50 €

je Person 30 Liter

In den nächsten Tagen versendet die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich die Abfallgebührenbescheide. Landrätin Läsch-Weber freut sich, dass die Bürgerinnen und Bürger in 2011 durch niedrigere Abfallgebühren finanziell entlastet werden. Der Kreistag hat für 2011 die Senkung der Abfallgebühren beschlossen. Gleichzeitig wurde die Umstellung von bisher zwei Fälligkeitsterminen pro Jahr auf eine Fälligkeit entschieden.

Die jährlichen Abfallgebühren setzen sich zusammen aus der Jahresgrundgebühr für das Jahr 2011 und – bei Inanspruchnahme – aus Gebühren für Zusatzentleerungen des Vorjahres. Die Zahlung ist zum 1. April 2011 fällig. Die Jahresgrundgebühr richtet sich nach Zahl und Größe der benutzten Tonnen. In der Gebühr berücksichtigt sind zwölf Leerungen, die nach Bedarf im Jahresverlauf 2011 in Anspruch genommen werden können. Mit der Grundgebühr sind die Kosten von Altpapier, Sperrmüll, Elektroschrott und Problemmüll und der Grüngutannahmestellen abgegolten.

Da die Restmüllsammlung alle zwei Wochen durchgeführt wird, konnte der Abfallbehälter in 2010 bis zu 26 mal geleert werden. Wurden mehr als zwölf Leerungen in Anspruch genommen, so werden die darüber hinausgehenden Behälterleerungen auf dem Abfallgebührenbescheid als Zusatzentleerung in Rechnung gestellt. Die Zählung der Leerungen erfolgt automatisch: Der in den Sammelfahrzeugen enthaltene Bordcomputer registriert die Behälternummer durch Ablesen eines eingesetzten Chips.

Fragen zu den Abfallgebührenbescheiden, zur An- und Abmeldung und zum Tausch von Müllgefäßen, Änderungen in der Bankverbindung oder bei Eigentümerwechsel sind an den Betrieb Abfallwirtschaft bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu richten. Dabei sind das Kassenzeichen (siehe Gebührenbescheid) und die siebenstellige Behälter-Nummer (siehe Aufkleber an der Seite der Mülltonne) immer anzugeben. Erfahrungsgemäß besteht in den Tagen nach der Zustellung der Abfallgebührenbescheide ein hoher Beratungsbedarf, deshalb: Geduld an den Telefonleitungen!

 

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