Afrikanische Schweinepest weiter auf dem Vormarsch

Wittlich. Die Afrikanische Schweinepest (ASP), die sich seit 2007 im vorderasiatischen und osteuropäischen Raum ausgebreitet hat, wurde am 22. Januar dieses Jahres erstmalig in Litauen, und damit auf dem Gebiet der Europäischen Union, bei zwei verendeten Wildschweinen nachgewiesen. Circa drei Wochen später wurden auch Wildschweine in östlichen Gebieten von Polen positiv getestet. Wegen der dramatischen Folgen eines Ausbruchs der ASP ist dieses Vorrücken der Seuche äußerst besorgniserregend. Zwar können nur Schweine (Haus- und Wildschweine gleichermaßen) erkranken und der Mensch sowie andere Haus- und Nutztiere sind nicht empfänglich, jedoch wirken sich die langwierigen und sehr umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen sowohl auf die Landwirtschaft als auch auf die Lebensmittel verarbeitenden Betriebe nachhaltig aus. Dabei beschränken sich die auftretenden Probleme nicht nur auf solche Tätigkeitsbereiche, die unmittelbar mit Schweinen oder mit von diesen abstammenden Produkten zu tun haben.

Im internationalen Handel mit Tieren und tierischen Produkten wird häufig die Freiheit eines Gebietes über mehrere Monate von bestimmten Tierseuchen verlangt, so dass bei einem Ausbruch von ASP in der hiesigen Region die Vermarktungsfähigkeit von Nutztieren und ganz allgemein von landwirtschaftlichen Produkten für längere Zeit erheblich eingeschränkt wäre. Die besondere Gefahr besteht darin, dass der Erreger der ASP sehr leicht übertragen werden kann, es keine Behandlungsmöglichkeiten gibt und vorbeugende Impfungen nicht zur Verfügung stehen. Hinzu kommen die vielen möglichen Übertragungswege. Neben der unmittelbaren Übertragung von Schwein zu Schwein kann der Erreger auch über belebte und unbelebte Vektoren (zum Beispiel passiv über Schadnager, infizierte Schweinefleischprodukte, Jagdtrophäen, Transportfahrzeuge, Kleidung) übertragen werde. Des Weiteren trägt die hohe Stabilität des Erregers in der Umwelt und in Schweinefleischprodukten (zum Beispiel bis zu 15 Wochen in gekühltem Fleisch, bis zu 6 Monaten in konserviertem Schinken) dazu bei, dass eine Übertragung auch über weite Strecken problemlos erfolgen kann. Aus diesem Grund gibt es ein striktes Einfuhrverbot der Europäischen Union für lebende Schweine, Schweinefleisch, nicht durchgegarte Fleischerzeugnisse und Jagdtrophäen aus Regionen, in denen die ASP vorkommt. Nur die Befolgung strikter Biosicherheitsmaßnahmen stellt derzeit einen wirksamen Schutz vor dem Eintrag von Erregern der ASP in die heimischen Hausschweine- und Wildschweinebestände dar. Grundsätzlich dürfen keine Speiseabfälle oder Essensreste an Haus- und Wildschweine verfüttert werden.

Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführte Fleisch- und Wursterzeugnissen geht ein erhöhtes Risiko aus. Die Beachtung einer guten allgemeinen Betriebshygiene (Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sauberkeit von Personal und Gerätschaften, Zugangsbeschränkungen zu den Stallungen, betriebseigene Schutzkleidung, Schädlingsbekämpfung etc.) ist unerlässlich. Bei Jagden in anderen Regionen sind insbesondere die Jagdkleidung, Jagdausrüstung und Fahrzeuge vor Aufsuchen der heimischen Jagd gründlich zu reinigen und nach Möglichkeit zu desinfizieren. Die Halter von Hausschweinen, die sich jagdlich betätigen, müssen auf eine strikte Trennung dieser beiden Bereiche achten. Weitere Informationen sind beim Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,
Tel. 06571/142353, E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de erhältlich.

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