AG Wiederaufbau meldet Abschluss der Machbarkeitsprüfung von Ersatzwohnbauflächen für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Aktuell hat die Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“ die Prüfung der durch die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gemeldeten potenziellen Ersatzwohnbauflächen auf die grundsätzliche Machbarkeit abgeschlossen.

„Im Ergebnis sind zwölf Flächen mit einer Größe von insgesamt knapp über 20 Hektar für Wohnbauzwecke geeignet. Hinzu kommen acht weitere Ersatzwohnbauflächen, die allerdings nur bedingt für eine Wohnbebauung geeignet erscheinen“, so SGD-Nord-Präsident Treis.

Dazu der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL: „Ich danke allen Beteiligten der Arbeitsgruppe ‚Wiederaufbau’ für die geleistete Arbeit. Mit dem Abschluss der Machbarkeitsprüfung von Ersatzwohnbauflächen für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler legen wir den Grundstein für den Wiederaufbau im Ahrtal. Die Ergebnisse geben den Menschen eine Perspektive, wo sie ihre Häuser und damit ihre Lebensmittelpunkte wieder aufbauen können. Dies lässt uns positiv in das neue Jahr und in die Zukunft schauen.

Die „AG Wiederaufbau“ unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Suche nach geeigneten Ersatzwohnbauflächen. Konkret geht es darum, die Machbarkeit der von den Kommunen gemeldeten Flächen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen wie etwa der Raumordnung, dem Naturschutz, der Wasserwirtschaft, der Gewerbeaufsicht, der Forstwirtschaft oder der Archäologie in einem beschleunigten Verfahren zu prüfen.

Durch die Flutkatstrophe wurden zahlreiche Wohngebäude zerstört. Ein Wiederaufbau ist in vielen Fällen nicht mehr möglich oder wegen der Hochwasserrisiken von den Eigentümern nicht mehr gewollt, Baulücken und sonstige Baulandreserven an anderer Stelle liegen jetzt häufig im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Ahr und sind deshalb nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen bebaubar.

Über die Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“:

Den Wiederaufbau im Ahrtal nach der Flut vom 14./15. Juli 2021 unterstützt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) als Obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Ahrweiler insbesondere in Bezug auf das Thema Bauleitplanung. Die eigens dafür gegründete Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“ unterstützt die Kommunen bei der Suche nach geeigneten Ersatzwohnbauflächen mit einem beschleunigten Prüfverfahren zur Machbarkeit unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange wie Wasserwirtschaft, Raumordnung, Naturschutz, Gewerbeaufsicht, Forstwirtschaft oder Archäologie. Die „AG Wiederaufbau“ arbeitet fachübergreifend und berät betroffene Gemeinden sowie Verbandsgemeindeverwaltungen auch zu Hochwasserschutz und –vorsorge. Die „AG Wiederaufbau“ berät betroffene Gemeinden und Verbandsgemeindeverwaltungen und hat dafür die folgenden zentralen Kontaktmöglichkeiten geschaffen: Telefonnummer: 0261 – 120 – 8005 oder Email: ahrtal@sgdnord.rlp.de

 

 

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