ADD sagt Geldwäsche den Kampf an

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als landesweit zuständige Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, rüstet sich durch Informationsschreiben, Merkblätter, Internetauftritte, Veranstaltungen sowie Mitarbeiterschulungen für ihre Aufgaben in diesem Bereich. Damit liegt die Behörde im Bundestrend, da 2012 erneut die Regeln im Geldverkehr verschärfet werden sollen.

Unter Geldwäsche wird die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes beispielsweise durch Drogen- und Waffenhandel in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verstanden. Ziel des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die ADD ist landesweit zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung des GwG im sogenannten Nichtfinanzsektor. Zum Nichtfinanzsektor gehören Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen und bestimmte Treuhänder sowie Finanzunternehmen. Als Fachaufsichtsbehörde übernimmt die ADD aber auch eine wichtige Beraterfunktion für Aufsichtsbehörden, die für den Bereich der Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und gewerbliche Güterhändler zuständig sind.

Nicht nur Banken, sondern auch Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, sind verpflichtet, Gelder und Geschäftsbeziehungen sowie die Identität ihrer Kunden genauer zu hinterfragen. Dies dient vor allem dem Schutz, nicht von Kriminellen zur Geldwäsche missbraucht zu werden. Geldwäsche kann nicht nur den Ruf von Unternehmen nachhaltig schädigen, sondern auch erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Kein stumpfes Schwert sind die Pflichten nach dem GwG. So stellt die Nicht-Identifikation des Vertragspartners eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann
 

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