Zum Thema „Konnexität“ beim Kommunalen Finanzausgleich erreichte uns folgende Leserzuschrift: OVG-Urteil zum Kommunalen Finanzausgleich watscht das Land ab

Zunächst möchte ich den Verantwortlichen beim Kreis Neuwied einen Dank dafür aussprechen, dass sie ein Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht so einfach hingenommen haben, sondern in die Berufung gegangen sind. Das OVG hat nunmehr in einem ersten Schritt die Verfassungswidrigkeit des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz festgestellt. Die Aussage des Staatssekretärs Roger Lewentz im Prozessverlauf, wo er sinngemäß vorbringt, dass die Finanzausstattung der Kommunen ausreichend sei, zeigt die Arroganz im Umgang mit den Kreisen und Kommunen im Land. Dies bestätigen auch die Stellungnahmen der zuständigen Minister Bruch und Kühl, die das Land nicht als Übeltäter sehen, sondern den Bund (was grundsätzlich richtig ist, aber nur anteilmäßig).
 Dazu passen dann auch die gebetsmühlenartig vorgetragenen Aussagen zu den enormen Anstrengungen des Landes. Dabei wird immer wieder auf den Stabilisierungsfond hingewiesen und neuerdings auf den Kommunalen Entschuldungsfond, der aber erst im Jahr 2012 startet und dabei die Kommunen zwar zum Teil entlastet, aber zu einem Drittel mit Mitteln aus dem Kommunalen Finanzausgleich die Kommunen wieder belastet. Verschwiegen wird bei allen Kommentaren, dass das Land 2002 den Kreisen die Grunderwerbsteuer (damals 120 Mill. €) entzogen hat, 2007 die Bedarfszuweisungen gestrichen wurden, die Schlüsselzuweisungen ständig und meistens zu Ungunsten der Kreise und Kommunen ändert, den Anteil der Einkommenssteuer 2009/2010 reduziert hat und natürlich viel Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich für fehlgeleitete und teilweise unnötige Projekte ausgegeben hat und nach wie vor ausgibt.
Die Fakten mit 325 % Erhöhung der Sozialausgaben ( da ist natürlich auch der Bund beteiligt) und „nur“ 27 % Erhöhung der Schlüsselzuweisungen im gleichen Zeitraum sind deutlich. Bemerkenswert ist im Übrigen eine Aussage des OVG, dass eine verfassungsgemäße Finanzausstattung nicht durch Einsparungen der Landkreise (das sollte aber trotzdem ein Ziel sein) und auch nicht durch zusätzliche Erhöhungen der Kreisumlage erreicht werden kann. Das sollte denjenigen, die die Gemeinden abschröpfen, zu denken geben. Ich kann nur hoffen, das der Verfassungsgerichtshof dieses Urteil bestätigt und damit den Landesfürsten Beine macht, damit die Kreise und Kommunen sich langfristig konsolidieren können.

Jochen Seifert,
Kempenich

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen