Richtige Entscheidung: Landesrechnungshof stoppt Kindergarten- Leasingmodell in Gerolstein

Der Landesrechnungshof hat den Plan der Stadt Gerolstein, den Auftrag für den neuen Kindergarten ohne Ausschreibung an einen Privatinvestor zu vergeben, gestoppt. Diese Entscheidung mag die Verantwortlichen verärgern, weil das Projekt mit ordentlicher Ausschreibung möglicherweise teurer wird. In diesem Kontext erscheint der Vorwurf des Gerolsteiner Stadtbürgermeisters, dass das Land die Kommunen zur Schaffung neuer Krippenplätze zwinge, gleichzeitig aber keine „neuen Wege“ (= Auftragsvergabe ohne Ausschreibung) zur Finanzierung zulasse, durchaus plausibel. Aus rein menschlicher Sicht ist es zudem nachvollziehbar, dass man den Bau im Sinne der Kinder möglichst rasch realisieren wollte. Dennoch ist die Entscheidung des Landesrechnungshofes richtig. Er stärkt mit seinem Veto die Verfahrensgerechtigkeit gegenüber potentiellen Mitbewerbern, d. h. die Gleichheit vor dem Gesetz, welche Unternehmen und Privatpersonen vor staatlicher Willkür schützt.

Die Einhaltung rechtsstaatlicher Spielregeln mag für die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung lästig sein, denn natürlich besteht ein großes öffentliches Interesse an einem zeitnahen Baubeginn. Demgegenüber gilt es aber zu bedenken, dass man mit einer Auftragsvergabe ohne ordentliche Ausschreibung möglicherweise eine fatale Signalwirkung erzeugt hätte: Wer rechtliche Vorgaben einmal unterhöhlt, tut es ggf. auch ein zweites oder drittes Mal – etwa bei vergleichbaren Projekten. Wer sich in seinem Handeln an demokratischen Grundsätzen orientiert, muss akzeptieren, dass Demokratie manchmal eben länger dauert und auch mehr kostet. Und vielleicht müssen sich die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in diesem Zusammenhang auch einmal die Frage gefallen lassen, ob sie in anderen Fällen verantwortungsbewusst mit öffentlichen Geldern umgehen bzw. umgegangen sind (Dehren-Platz, Kirchentreppe, Lokschuppen-Subventionen).

S. Lorse, Gerolstein

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