Marina Weingarten: Kreisverwaltung erlässt den Bescheid Ferienhausgebiet mit 200 Wohneinheiten und Bootshafen geplant

Lesen Sie bei uns die Zusammenfassung der raumordnerischen Entscheidung zum geplanten Ferienpark „Residenz Marina Weingarten“. Den vollständigen Text finden Sie im Netz unter www.eifelzeitung.de

Die Investorengruppe Marina & Weingarten Zell beabsichtigt, in den Gemarkungen der Stadt Zell und der Ortsgemeinde Briedel einen Ferienhauspark mit Bootshafen zu errichten. „Dies ist eine große Chance für die Region und die dort ansässige Gastronomie, Winzer und Wirtschaftsbetriebe, weitere Umsatz- und Ertragsquellen zu sichern“, schreibt die Kreisverwaltung Cochem-Zell in ihrer Entscheidung, die das entsprechende Raumordnungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz
(§ 17) abschließt.

Das Verfahren bei der Kreisverwaltung sei in enger Abstimmung mit der oberen sowie obersten Landesplanung durchgeführt worden. Fazit: „Nach Wertung aller Stellungnahmen ist die geplante Ferienhausanlage mit Bootshafen mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar, wenn der Investor eine Reihe von Maßgaben und Hinweisen erfüllt.“ Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist bereits durchgeführt worden.

Die Abweichung von den raumordnerischen Zielen des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald 2006 betreffen folgende Bereiche:
a)    Landwirtschaft (Weinbau) –
Vorranggebiet für Landwirtschaft sowie den Weinbau insgesamt, besonders den Terrassenweinbau 
b)    Landschaftsbild  – Vorrang für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes sowie Vorgaben für großflächige Freizeitwohngelegenheiten
c)    Schutz des Freiraums vor Überbauung – sog. Regionaler Grünzug

Abweichungen in diesen Punkten, so die Kreisverwaltung, habe die Obere Landesplanungsbehörde zugelassen und einen positiven Zielabweichungsbescheid vom 16.02.2011 mit verschiedenen Auflagen erstellt.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurden vielfältige Stellungnahmen zum geplanten Projekt abgegeben. Alle Verantwortlichen sind sich einig, dass sicherzustellen ist, dass die Ferienhausanlage ausschließlich mit der Errichtung des Sportboothafens verknüpft ist und betrieben werden darf, das gilt umgekehrt auch für die Hafenanlage. Das Vorhaben wird von der Rechtsverordnung des „Landschaftsschutzgebietes Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“ erfasst. Fazit in diesem Punkt: „Grundsätzlich stehen die Bestimmungen dieser Rechtsverordnung dem Erlass eines Bebauungsplanes nicht entgegen. Inwieweit eine Vereinbarkeit möglich ist, ist im nachfolgenden Verfahren mit der zuständigen Fachbehörde zu prüfen.“

Zahlreiche Gespräche fanden statt: mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, dem örtlichem Bauern- und Winzerverband, mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell, der Verbandsgemeindeverwaltung Zell, mit den Räten von Zell und Briedel und mit den betroffenen Winzern. Die kulturlandschaftliche Qualität der Mosellandschaft soll in ihrer Entwicklung im Kontext mit den Themenfeldern Gewässer-, Siedlungs- und Tourismusentwicklung sowie den Belangen des Naturschutzes stehen. In das „traditionelle“ Landschaftsbild, dass man stets als ein sich wandelndes begreifen solle, so die Kreisverwaltung Cochem-Zell, gelte es, geplante Bauvorhaben landschaftsverträglich einzupassen.

Folgende Auflagen sind vorgesehen:

– Bezogen auf das konkrete Projekt sei zwar festzustellen, dass es standortbezogen gesehen zu Beeinträchtigungen kommen werde. „Diese werden jedoch anhand der vorgeschriebenen Auflagen, wie Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen in erheblichem Umfang, regionaltypische Bebauung etc. minimiert.“  Insofern bleibe die regionale Identität betont und die Symbiose zwischen Wein, Kultur, Landschaft, Mosel und der Bevölkerung gefördert.

Zwar werde die Erholungsfunktion punktuell eingeschränkt, in anderen Teilen jedoch wiederum verbessert. Zur Minimierung der Einschränkungen sind beispielsweise die offene Zugänglichkeit des gesamten Ferienparks einschließlich des Hafens und die Durchgängigkeit des bestehenden Fahrradweges vorgeschrieben.

Die städtebauliche, grünordnerische und architektonische Ausgestaltung des Projektes muss im Verlauf der weiteren Planungsschritte im Hinblick auf eine regionaltypische moselländische Bebauung und die landschaftliche Einbindung zu optimiert sein. Die Einzelheiten sind zwingend abzustimmen.

Zweifellos mache die Moselregion seit einigen Jahren einen Strukturwandel durch. Mit dem Wertschöpfungsgutachten der Universität Trier werde prognostiziert, dass das Planvorhaben dazu geeignet ist, „der stagnierenden bzw. gebietsweise rückläufigen touristischen Entwicklung im Untersuchungsgebiet neue Impulse zu geben.“ Man könne von einer Attraktivitätssteigerung und einem positiven Imageeffekt für die Destination, von zusätzlichen Arbeitsplätzen und Einnahmequellen ausgegangen werden.

Eine wichtige Rolle in der Gesamtabwägung spielt die Tourismusstrategie 2015 des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Viele Ziele dieser Strategie können durch das Gesamtprojekt erfüllt werden. Auch die Aufnahme nur einiger konkreter touristischer Vorhaben in die Entwicklungskonzeption Region Hunsrück/Flughafen Frankfurt-Hahn des Ministeriums des Innern und für Sport zeigt gerade die Gewichtung der touristischen Bedeutung dieser Maßnahme für diese Moselregion aus Sicht des Landes.

Eine Anbindung an die überregionale Verkehrsverbindung ist über die B 53 und B 49 zur A 1 / A 60 sowie über die B 421 und weiter über die B 327 bzw. B 50 zur A 61 gewährleistet. Außerdem ist die Ferienanlage auch mittels ÖPNV leicht erreichbar.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Planung eines Ferienhausgebietes mit Marina an diesem Standort in den Gemarkungen Zell/M. und Briedel raumverträglich gestaltet werden kann. Auch die Anlage eines Hafens im Moselvorgelände ist – mit Auflagen – in Aussicht gestellt und die Bebauung des Gleithanges mit einer Ferienhaussiedlung ebenfalls grundsätzlich bei Erfüllung entsprechender Auflagen aus raumordnerischer Sicht möglich. Dies gilt insbesondere für Belange wie – Bodendenkmäler
– Ver- und Entsorgung
– Naturschutz

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