Leserbrief: EEG-Umlage -Verbotsverfahren der EU-Kommission

Die Anmaßungen und Einmischungen der EU-Beamten werden vielfach so langsam ungeheuerlich. Das trifft aktuell auf das eingeleitete Beihilfeverfahren wegen der Befreiung energieintensiver Betriebe von der EEG-Umlage zu. Der Kommission ist offenbar entgangen, dass die eingeleitete Energiewende in Deutschland weltweit einmalig ist. Hohe Kosten für Verbraucher und Unternehmen sind hiermit verbunden. Das besonders energieintensive Schlüsselindustrien von der Umlage befreit sind, ist aus Gründen der weltweiten Konkurrenzfähigkeit zwingend erforderlich. Trotzdem ist der Strom hierzulande noch deutlich teurer als anderswo in Europa und insbesondere weltweit. Es gehört schon viel Fantasie dazu, angesichts dieser Tatsache eine Wettbewerbsverzerrung zu unterstellen. Zahlen etwa Industrien mit einem besonders hohen Energieanteil am Wertschöpfungsprozess in anderen EU-Ländern eine vergleichbare Abgabe? Nein – im Gegenteil, dort ist der Industriestrom wesentlich billiger als bei uns. Es liegt also keinesfalls ein Wettbewerbsvorteil vor. Die Bundesregierung muss der EU-Kommission hier klare Grenzen aufzeigen. Deutschland darf solchen EU-Irrsinn, der bereits in der Einleitung des Beihilfeverfahrens besteht, nicht hinnehmen.

Josef Saxler, Daun

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