IHK-Kammerbeiträge

In Ihrem Artikel sagt Sylva Gäbler, Geschäftsführerin der IHK, einen entscheidenden Satz: „Unternehmen können sich frei entscheiden, in welchem Mitgliedstaat sie sich niederlassen.“

Genau aus diesem Grund habe ich nach 7 Jahren Ignoranz, Arroganz und Borniertheit „meiner“ Kammer und 10.000 Euro Kosten ohne den geringsten Gegenwert eines meiner Unternehmen in die Schweiz verlegt. Denn dort gibt es keinen entwürdigenden, verfassungs- und menschenrechtswidrigen Kammerzwang, wie er in der EU nur noch in den drei ehemals faschistischen Ländern Deutschland, Österreich und Italien existiert, und macht es noch Freude, Unternehmer zu sein und etwas zu bewegen. Mit der vorsätzlichen Vernichtung von bis zu 12 Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in Deutschland kam „meine“ Kammer ihrem gesetzlichen Auftrag, die Wirtschaft der Region zu fördern in vorbildlicher Art und Weise nach.

Wenn eine Kammer sich fast 70 Angestellte einschließlich 8! Geschäftsführer leistet, die die Wirtschaft der Region Jahr für Jahr schätzungsweise 5 Millionen Euro kosten aber noch nicht einmal 2 Millionen Euro Einnahmen aus Gebühren und Entgelten aus dem Angebot und dem Verkauf ihrer Leistungen erwirtschaften, wenn diese Kammer noch dazu im Laufe der Jahre über 10 Millionen Euro zur Seite geschafft und in der Vergangenheit und vielleicht auch noch heute fast 6 Millionen sittenwidrige Pensionszusagen getroffen hat, dann stinkt im wahrsten Sinne Faulheit zum Himmel und dann hätte der Gesetzgeber schon längst eingreifen müssen. Diese Zahlen sind zwar nur hochgerechnet aus Durchschnittswerten aller IHKn, aber verschaffen Sie sich einmal Einblick in den Haushalts- oder Wirtschaftsplan der IHK Trier, dann werden Sie diese Hochrechnung bestätigen können.

Denkbar wäre z. B. eine Übertragung der Rückstellungen an die DRV, die Kündigung überhöhter und die Zahlung üblicher Pensionen durch die DRV, Ergänzung der Handwerksordnung und des IHKG durch eine „Selbstreinigungsklausel“ nach der der Beitragsanteil an der Finanzierung einer Kammer in Prozent die Wahlbeteiligung bei den Vollversammlungswahlen nicht übersteigen darf oder in Anlehnung an ein Hochschulgesetz nur dann der bisherige Betrag gefordert werden darf, wenn diese Wahlbeteiligung bei mindestens 25% liegt sowie der Betragsanteil an der Kammerfinanzierung für jeden fehlenden Prozentpunkt um 5% gekürzt werden muss.

Überschlägige Berechnungen von bffk-Mitgliedern haben ergeben, dass die Kammern sofort ihre Einnahmen aus Gebühren und Entgelten aus dem Angebot und dem Verkauf ihrer Leistungen vervierfachen und damit ihre Personalkosten komplett bestreiten könnten, wenn sie kostenlos nur noch Bagatellauskünfte erteilen und ihre Leistungen konsequent den Bestellern bzw. Leistungsempfängern in Rechnung stellen würden, also auch kommunalen, städtischen und staatlichen Stellen, die diese bisher kostenlos, genauer gesagt auf Kosten der Beitragszahler erhalten, obwohl sie weder Kammermitglieder noch Kammerbeitragszahler sind.

Über eine Finanzierung der Mitgliederverwaltung und der Bereitstellung, und nur dieser, von Kammerleistungen, die die Mitglieder üblicherweise in Anspruch nehmen, durch Beiträge könnte man jederzeit reden, aber so wie bisher kann dieses Schmarotzerleben der Kammerangestellten und Kammerpensionäre auf Kosten der Wirtschaft nicht weitergehen.

Die bisherige Finanzierung der Kammern macht auch deutlich, dass sie weder Selbstverwaltungseinrichtungen noch Interessenvertretungen der Wirtschaft ihrer Region sondern in Wirklichkeit Erfüllungsgehilfen einer ausufernden Staatsbürokratie unter einem äußerst dubiosen pseudodemokratischen Deckmäntelchen sind.


Christoph Höll
Burgstraße 2 56410 Montabaur
 

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