Gebietsreform nur nach Volksentscheid

In Bezug auf den erwähnten Artikel in der Eifel-Zeitung sei ein Hinweis auf den 01.10.1932 gestattet, ein Datum an welchem der Landkreis Adenau (ebenso wie der damalige Landkreis Rheinbach im heutigen NRW) aufhörte zu existieren. Orientierend an den heutigen Verwaltungsgrenzen kamen die VG Adenau und die Ortsgemeinde Nohn zum Kreis Ahrweiler und die VG Kelberg zum Kreis Mayen. Bei der letzten Gebietsreform gings dann für die beiden letztgenannten in den Landkreis Vulkaneifel (ehemals Landkreis Daun). Wo geht´s bei der nächsten bzw. laufenden Kommunalreform hin? Wieder zurück, also in den Kreis Ahrweiler bzw. den Kreis Mayen-Koblenz oder ganz woanders, in den Kreis Euskirchen bzw. in den Kreis Cochem-Zell hin?

Eine territoriale Neugliederung, auf welcher Ebene auch immer, darf nur auf der Grundlage eines Volksentscheides geschehen. Abgesehen davon, dass wesentliche Fragen in der bisherigen Diskussion nach wie vor noch nicht geklärt und beantwortet sind. Was waren die Gründe die zur Landkreisreform im Jahre 1932 und zur Gebietsreform Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre geführt haben? Wurden die erhofften Ziele (welche waren dies überhaupt?) jemals erreicht?

Jürgen Helten, Nohn

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