Bürgerinitiative „für ein lebenswertes Hetzerath“ kämpft weiter!

Die Bürger und Anwohner der L 141 ziehen Bilanz einem Monat nach der Sperrung der L 141 für LKW ab 7,5 t mit dem Zusatz „Anlieger frei“ und muss feststellen das sich so gut wie nichts verändert hat. Es fahren weiterhin auswärtige Lkws durch den Ort und vor allem die Firmen die in den umliegenden Orten Ihren Sitz haben.

Seitens des Verkehrsministeriums wurden nach Gesprächen mit einigen Unternehmen welche als Anlieger anerkannt, und genau diese Firmen machen den Hauptanteil der Lärm- und Schmutzbelastung aus. Zudem kommen auch noch die Lkws hinzu, die sich nicht an das Durchfahrverbot halten sowohl Auswärtige wie regionale Fahrzeuge. In einer kürzlichen Stellungnahme des Verkehrsministeriums wurde darauf hingewiesen dass diese Ausnahmeregelung nicht willkürlich getroffen worden sei und diese vor Gericht Bestand haben müsse.
Wie aus Recherchen der Bürgerinitiative „für ein lebenswertes Hetzerath“ hervorgeht, gibt es auch Bundesstraßen bei denen Sperrungen für den LKW Verkehr ab 7,5 t mit dem Zusatz „Anlieferverkehr frei“ vorgenommen worden sind. Danach hatten dort Unternehmen gefordert diese wieder aufzuheben. Dies wurde dann vom Verwaltungsgericht abgelehnt und die Sperrung sei rechtmäßig. Es wurde wie folgt begründet.

Die Antragsteller als Transportunternehmer seien hierdurch weder in Grundrechten auf Berufsfreiheit noch in ihren Eigentumsrechten verletzt. Die Straßenverkehrsbehörde dürfe nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung -StVO- die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Eine solche Anordnung dürfe allerdings nicht zur Folge haben, dass die Nutzung der durch die straßenrechtliche Widmung einer Straße zugewiesenen Verkehrsfunktion für eine Verkehrsart – hier LKW-Verkehr über 7,5 t – im Ganzen nicht mehr möglich sei. Das sei hier jedoch nicht der Fall, denn der LKW – Be- und Entladeverkehr sei von dem Verbot ausgenommen.

Daher sind wir als Bürgerinitiative der Meinung dass es auch in Hetzerath rechtlich Bestand hat, wenn der Zusatz „Anlieferverkehr frei“ hinzukommt. Denn die Firmen die zur Zeit noch die Ausnahmeregelung haben können ohne große Umwege den Autobahnanschluss Salmtal nutzen und erreichen ihren Standort. Hier sollte es doch in erster Linie um das Wohl der Menschen gehen und jedes Unternehmen was dies noch anders sieht sollte doch mal darüber nachdenken wie es wäre wenn man selbst an der L 141 wohnhaft wäre. Sicherlich würde man es dann genau so sehen.

Daher appellieren wir auch an alle Firmen ein Mitgefühl zu haben. Dies würde sicherlich auch in der Öffentlichkeit positiv begrüßt. Wie angekündigt werden wir in Kürze auch eine Petition bei dem Bürgerbeauftragten von Rheinland-Pfalz Dieter Burgard einreichen. Momentan sind wir mit einer Unterschriftensammlung im Ort zu Gange und erleben eine sehr positive Resonanz. Viele Bürger äußern sich, das Sie nicht mehr weiter mit den Gefahren leben möchten die der LKW-Verkehr mit sich bringt. Vor allem Familien mit Kindern und ältere Menschen. Hier haben wir viele Situationen geschildert bekommen die wirklich sehr gefährlich waren.

Daher bitten wir auch weiterhin um Ihre ganze Unterstützung, damit nichts Schlimmeres passiert. Wir wünschen uns auch weiterhin die ganze Unterstützung des Hetzerather Gemeinderat und dass weitere Maßnahmen dafür getroffen werden.

Die Bürgerinitiative
„ für ein lebenswertes Hetzerath“
Initiator Markus Lorenz
 im Namen aller Mitglieder
 

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