Vorsicht bei Scheckbetrug

Ein Dienstleistungsunternehmen aus der VG Gerolstein erhielt einen Scheck aus England, der total überhöht ausgestellt war. Vorausgegangen waren Buchungen beim Dienstleister, die von England aus per e- mail stattfanden. Eine dreistellige Summe wurde zunächst vereinbart, der Scheck enthielt jedoch eine wesentlich höhere 4 stellige Summe. Den überbezahlten Betrag sollte man in der Folge zurück auf das Konto einer Bank in England überweisen.

In der Regel werden solche Schecks zeitig zurückgebucht oder eine Deckung fehlt gänzlich! Diese Betrugsmasche findet auch Anwendung bei Bezahlung von zum Schein erworbenen Gegenständen.

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