Handeltreiben mit Amphetamin in nicht geringer Menge

Rommersheim. Am Dienstag, dem 11.11.2014, gegen 15.45 Uhr, kontrolliert die Bundespolizei in der Gemarkung Rommersheim, im Bereich der Kreuzung B 51 / B 410, im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Pkw mit Kölner Kennzeichen. Das Fahrzeug ist mit 3 männlichen Personen im Alter von 26 bis 28 Jahren aus dem Raum Köln und Norddeutschland besetzt. Nach eigenen Angaben sind sie auf dem Weg in das Saarland. Bei der Kontrolle wird festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und zudem unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht. Ihm wird eine Blutprobe entnommen.

Im Fahrzeug werden in einem Rucksack 200 Gramm Amphetamin aufgefunden, welche letztlich dem Fahrer zugeordnet werden können. Bei den beiden Mitfahrern werden jeweils geringe Mengen Betäubungsmittel (unter 5 Gramm) festgestellt. Zunächst wird behauptet, dass die 200 Gramm Amphetamin einem vierten Mann aus dem Raum Köln gehören, welcher seinen Rucksack im Fahrzeug vergessen habe. Bei der Durchsuchung der Wohnung dieser vierten Person werden weitere 100 Gramm Amphetamin sichergestellt.

Die Ermittlungen ergeben, dass der Fahrer des kontrollierten Pkw und die vierte Person das Amphetamin wenige Tage zuvor von einem fünften, gleichaltrigen Mann, ebenfalls aus dem Raum Köln, gekauft hatten und die Drogen weiterverkaufen wollten. Der Fahrer des kontrollierten Pkw wird dem Haftrichter vorgeführt. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl wird gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Verkäufer der Drogen befindet sich zwischenzeitlich wegen weiterer Drogendelikte in Haft. Gegen alle Beteiligten werden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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