Freispruch für drei Somalier nach schwerem Raub

Trier. Drei aus Somalia stammende Angeklagte im Alter zwischen 21 und 26 Jahren wurde vorgeworfen, am 09.03.2017 in Trier von einem Passanten ein Handy der Marke Samsung Galaxy sowie 200,- Euro, die sich in der Hülle des Mobiltelefons befanden, gestohlen zu haben.

Einer der drei Männer soll den Passanten umarmt und dabei das Handy und das Bargeld aus dessen Jackentasche gestohlen haben. Als der Passant dies bemerkte und sich aus der Umarmung lösen wollte, soll der Somalier fester zugedrückt haben. Nachdem ein weiterer Somalier das Handy an sich genommen haben soll, habe der Angreifer vom Geschädigten abgelassen. Als der Passant sein Handy zurückforderte, sollen die drei Angeklagten diesen geschubst haben, um im Besitz des Handys zu bleiben. Einer der drei Männer soll darüber hinaus ein Brotmesser in Richtung des Passanten gehalten und ihn aufgefordert haben, zu gehen. Aufgrund dieser Drohung verließ der Geschädigte den Tatort. Die drei Somalier befanden sich seit der Tat ununterbrochen in Untersuchungshaft.

In dieser Strafsache hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Trier am 28.07.2017 ein Urteil mit folgendem Tenor verkündet: Die Angeklagten werden freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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