Daun. Am frühen Sonntagmorgen, den 29.01.2017, gegen 02:45 Uhr, führte ein 18-Jähriger aus der VG Daun ein Fahrzeug im Stadtgebiet von Daun, obwohl er einen Atemalkoholwert von 0,81 Promille hatte. Für diesen Fahrzeugführer gilt die 0,00 Promille-Grenze. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.