Ehepaar wegen schwerem sexuellen Missbrauch der Stieftochter vor Gericht

Trier. Am 07.01.2016 beginnt am Landgericht Trier der Prozess gegen ein Ehepaar wegen schwerem sexuellen Missbrauch der eigenen Tochter und anderen Mädchen.  Der 42-jährige Angeklagte und die 42-jährige Angeklagte sollen verheiratet sein und nun in getrennten Wohnungen in Trier wohnen. Im Zeitraum 2009 bis 2013 sollen die Angeklagten in einem gemeinsamen Haushalt mit der leiblichen Tochter der Angeklagten (geboren 1998) gewohnt haben. Der Angeklagte soll im Zeitraum 2009 bis 2011 zwei Mal wöchentlich seiner Stieftochter unter ihrer Kleidung an Brüsten und Vagina angefasst und diese teilweise gänzlich, teilweise nur zum Teil ausgezogen haben. Danach soll er den Geschlechtsverkehr an der Zeugin vollzogen haben. Die Angeklagte soll die Hälfte der Taten wahrgenommen und trotzdem nichts unternommen haben. Zwischen August 2011 und Mai 2012 soll eine andere Zeugin zu Besuch bei dem Angeklagten gewesen sein. Dieser soll er gegen deren Willen unter deren Kleidung zwischen die Gesäßhälften gefasst haben. Im Herbst 2011 soll eine damals 17 Jahre alte Zeugin bei dem Angeklagten zu Besuch gewesen sein. Dieser soll er gegen ihren Willen unter deren Kleidung an deren Brüste gefasst haben.

Im Jahr 2012 soll eine damals 15 oder 16 Jahre alte Zeugin bei dem Angeklagten zu Besuch gewesen sein. Auch dieser soll er unter deren Kleidung an die Brüste gefasst und sie zum Oralverkehr aufgefordert haben. Bei einer polizeilichen Untersuchung im August 2013 sollen bei dem Angeklagten 15 kinderpornographische Bilder gefunden worden sein.

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