Dumm gelaufen: 100.000 Euro zu wenig angemeldet

Trier. Am vergangenen Donnerstag kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Koblenz bei einer Straßenkontrolle im Raum Trier einen Reisenden aus Nordrhein-Westfalen. Auf die Frage nach mitgeführtem Bargeld oder gleichgestellten Zahlungsmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr, meldete der 56-Jährige 30.000 Euro an, die sich in seiner Aktentasche befanden. Er gab an, mit diesem Geld in Luxemburg ein Auto kaufen zu wollen.Bei der Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Beamten allerdings Anzeigen von Fahrzeugen, deren Preis über 100.000 Euro lag.  Mit diesen Anzeigen konfrontiert, gab der Reisende zu, dass er auch nicht beabsichtigt habe, das Fahrzeug mit den 30.000 Euro zu bezahlen. Nach der Aufforderung seine Taschen zu entleeren, zog der Mann zwei Geldbündel von je 50.000 Euro aus seinen Jacken-innentaschen. Er gab an, dass das Geld aus einer Geldanlage  in Luxemburg stamme, die er aufgelöst habe. Er wollte eigentlich von dem Geld ein Auto kaufen, habe dann aber doch Abstand von dem Vorhaben genommen. Die Beamten leiteten ein Bußgeldverfahren wegen der Falschanmeldung der 130.000 Euro ein.

Zusatzinformation:
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Reisende auf Befragen der Kontrollbeamten mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr anzeigen. Dem Bargeld gleichgestellt sind u. a. Wechsel, Schecks und Wertpapiere. Unterbleibt diese Anzeige, so muss der Reisende mit einem hohen Bußgeld rechnen. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Vereinigungen) und soll zur Verbesserung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

EAZ-Kommentar:
Geht da noch alles mit rechten Dingen zu? Es gibt sicherlich Zufälle. Aber soviel Zufälle hintereinander gibt es eher nicht.  Entweder stehen vor Luxemburger Bankgebäuden verdeckte Beobachter, oder Luxemburger Bankangestellte geben den Zollbehörden Tipps, wann und wo ihre Bankkunden aus Deutschland Bargeld in größeren Summen abheben. Fakt ist, Steuerhinterziehung ist strafbar und das ist auch gut so. Wann endlich verabschiedet die Politik auch ein Gesetz, das Steuerverschwendung genauso unter Strafe stellt. Schließlich fügen Steuergeldverschwender dem Staat in Einzelfällen oftmals größere Schäden zu, als dies Steuerhinterzieher tun.

Beispiele: Nürburgring Schadenshöhe mehr als 600 Millionen – der Hauptverantwortliche: Ex-Ministerpräsident Kurt Beck verabschiedet sich wegen „Krankheit“ vorzeitig aus seinem Amt. Er war dann nach sechs Monaten schnell wieder gesund und berät seitdem den  Pharmahersteller in Ingelheim. Mitverantwortliche haben die Posten  oder das Ministerium gewechselt. Man darf gespannt sein, wie der Eiertanz mit Herrn Deubel ausgeht.

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