26-Jähriger zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt

Trier. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hatte am 02.07.2014 einen 26-jährigen Mann aus dem Raum Wittlich wegen gefährlicher Körperverletzung, wegen Körperverletzung sowie wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Der Verurteilte zog bis vor den Bundesgerichtshof. Jetzt hat der BGH die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil des Landgerichts Trier als unbegründet verworfen.

Dem Verurteilten wird vorgeworfen im Juli 2012 den Zeugen C, dem er seine Spielkonsole geliehen hatte, zu Hause aufgesucht zu haben um die Konsole zurückzuerhalten. Ohne Vorwarnung und erkennbaren Grund soll er den Zeugen C. mit den Fäusten – auch ins Gesicht – geschlagen haben. Der Zeuge war ohne weiteres bereit die Konsole herauszugeben, trotzdem soll der Angeklagte den Zeugen mit einem Messer bedroht haben. „Weil der Zeuge dem Angeklagten so auf den Geist gegangen sei“, soll er „zum Ausgleich“ das Panasonic-Sound-System des Zeugen im Wert von 800 € unter fortwährendem Ausspruch von Drohungen mitgenommen haben.

Im August 2013 soll der Angeklagte in Speicher auf den Zeugen W getroffen sein, dem er noch 300 Euro schuldete. Als der Zeuge W den Angeklagten auf seine Schulden ansprach, soll der Angeklagten auf den Zeugen W mit einem Messer losgegangen sein. Einen Stich in Richtung des Oberkörpers soll der Zeuge W mit der Hand abgewehrt haben, so dass er sich eine Schnittwunde ab der Hand zuzog.

Der Angeklagte war bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.

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