Westliche Obere Kyll will politisch zu Prüm gehören

Jünkerath/Stadtkyll/Prüm (boß) Die Freiwilligkeitsphase für Fusionen der Verbandsgemeinden im Rahmen der anstehenden Kommunalreform in Rheinland-Pfalz endet am 30. Juni. Danach will die Landesregierung verordnen.

Nachdem sich die Einwohner von Reuth, Ormont, Hallschlag und Scheid bereits im März mit großer Mehrheit für die Zugehörigkeit zur Verbandsgemeinde Prüm entschieden hatten, war  am 6. Mai der Bürgerwille in Stadtkyll und Kerschenbach gefragt. Aufgrund der augenblicklichen Stimmungslage zweifelte keiner mehr daran, dass die beiden Gemeinden gleichfalls für den Wechsel nach Prüm votierten. Zumal es aus finanziellen Gesichtspunkten bereits aus den Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim „Rote Karten“ für die Obere Kyll gab.

Die Orte gehörten auch bis 1970 allesamt zum Altkreis Prüm, wurden dann aber gegen den Bürgerwillen der neu gegründeten Verbandsgemeinde Obere Kyll mit Sitz in Jünkerath und dem Landkreis Daun zugeschlagen. 

Die Bewohner vom „alten Amt Stadtkyll“ haben ohnehin noch bis zum heutigen Tag einen starken Zug nach Prüm, beispielsweise was den Besuch des Gymnasiums, Krankenhaus, Fachärzte und Geschäfte angeht. Ohnehin sind die Schutzpolizeiinspektion und das Amtsgericht in Prüm bereits für die Obere Kyll zuständig.

Das immer wieder aufgebrachte Gerücht, dass eine Fusion über die Kreisgrenze hinweg nicht möglich sei, trifft wohl nicht unabdingbar zu, da es hierzu Ausnahmen gibt. Das Landesgesetz zur Kommunalreform lässt eine Ausnahme zu, wenn vor allem innerhalb desselben Landkreises ein Zusammenschluss zu einer Verbandsgemeinde mit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft nicht möglich ist. Dagegen kommt das Innenministerium zu der Aussage, dass die Ausnahme kaum Anwendung finden könne, da die Universität Trier zu dem Ergebnis gelangt sei, dass es auch sachgerechte Lösungen im Landkreis Vulkaneifel gebe.

Dazu Landrat Heinz Onnertz von dem „abgebenden“ Landkreis Vulkaneifel in Daun: „Auch ich habe die Problematik der „Abwanderung“ einzelner Ortschaften in einen anderen Kreis so verstanden, dass die Räte der beteiligten Verbandsgemeinden zustimmen und die Räte der beteiligten Kreise gehört werden müssen.“

Eine Anfrage der Prümer Nachrichtenagentur „input-aktuell“ beim Innenministerium zu dem Gesamtkomplex blieb unbeantwortet. Aus einem input-aktuell vorliegenden Brief des ISIM zitieren wir wörtlich: „Außerdem bedarf es zu freiwilligen Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden mit gleichzeitiger Änderung einer Landkreisgrenze einer Anhörung der betroffenen Landkreise. Deren Stellungnahmen in Form von Beschlüssen der Kreistage müssen bei der Entscheidung über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinden Berücksichtigung finden. Ihre Stellungnahme gilt es in den Beratungs-, Abwägungs- und Entscheidungsprozess zu der Gebietsänderungsmaßnahme einfließen zu lassen. Voraussetzung für sämtliche kommunale Gebietsänderungen ist, dass hinreichende Gründe des Gemeinwohls vorliegen.“

„Im Rahmen des Verfahren“, so der Fachbereichsleiter der Verbandsgemeinde Obere Kyll Arno Fasen, „sind alle Gemeinwohlgründe sowohl der Ortsgemeinden, der Verbandsgemeinde und der Landkreise von Seiten des Landes zu prüfen. Auch die Gemeinwohlgründe der Landkreise, welche im Rahmen der Anhörung eingeholt werden. In der Gesetzesbegründung heißt es insofern: „Die Kreistagsbeschlüsse fließen in den Abwägungsprozess zur angestrebten freiwilligen Gebietsänderung ein.“ Vielleicht kommt bald zusammen, was zusammengehört, sofern der Bürgerwille zum Tragen kommt.
 

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