Schülerbeförderung – Änderungen zum Schuljahr 2012/2013

Ab dem Schuljahr 2012/2013 entfällt für Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 bis 10 der Eigenanteil zu den Schülerbeförderungskosten. Bisher musste dieser beim Besuch eines Gymnasiums gezahlt werden, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wurde. Schülerinnen und Schüler der Realschulen plus hingegen waren hiervon befreit. Ab dem kommenden Schuljahr sind alle Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 bis 10 gleichgestellt und von der Zahlung des Eigenanteils befreit. Die Vorlage von Einkommensnachweisen ist nicht mehr erforderlich. Die Änderungen erfolgen automatisch, es ist weder ein neuer Antrag erforderlich, noch muss eine bestehende Bankeinzugsermächtigung widerrufen werden.

Berufsfachschulen I und II
Für Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule I oder II besuchen, werden die Fahrkosten ab dem Schuljahr 2012/2013 grundsätzlich übernommen, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg länger als vier Kilometer oder besonders gefährlich ist. Eine Einkommens-prüfung ist nicht mehr erforderlich. Außerdem muss auch für diese Schülerinnen und Schüler kein Eigenanteil mehr gezahlt werden. Der Antrag auf Fahrkostenübernahme ist für jedes Schuljahr neu zu stellen. Antragsvordrucke sind in der Kreisverwaltung und im Sekretariat der Schule erhältlich.
Beim Besuch der Sekundarstufe II eines Gymnasiums, der Höheren Berufsfachschule und der Berufsoberschule muss nach wie vor jährlich ein Antrag auf Fahrkostenübernahme gestellt werden (Einkommensprüfung). Bei Fragen wenden Sie sich an Kristina Wirtz (06592/933-217) oder Corinna We-ber (06592/933-310). 
 

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