Rauchen oder nicht rauchen, das ist hier die Frage

Region. Nachdem am Wochenende die Volksbefragung in Bayern überraschend deutlich ausgefallen ist, wird auch hierzulande wieder über strengere Regeln in Sachen Nichtrauchen in Gaststätten diskutiert. 

Keinen Handlungsbedarf sieht die SPD-geführte rheinland-pfälzische Landesregierung. Dagegen schließen sich die Grünen der Mehrheit der bayrischen Bürger an, die ein generelles Rauchverbot in sämtlichen Gastronomiebetrieben beschlossen haben. Für sie steht das Schutzbedürfnis der Nichtraucher höher als die Bedenken der Gastwirte, durch das Verbot sei das Überleben der gesamten Branche gefährdet.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Ulrike Höfken kündigte gegenüber der Eifel-Zeitung an, dass ihre Partei erneut die Initiative pro Rauchverbot in allen Gaststätten ergreifen möchte: auf Landes- als auch auf Bundesebene. Generell besteht seit Februar 2000 auch in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit zu einem Volksentscheid in Sachen Rauchverbot. Er heißt dann lediglich „Volksinitiative“. Sobald 30.000 Unterschriften zusammenkommen, muss sich der Landtag innerhalb von drei Monaten mit der jeweiligen Frage beschäftigen.

Lehnen die Abgeordneten die Initiative ab, kann unmittelbar folgend ein sogenanntes Volksbegehren beantragt werden.

Dazu sind 300.000 Unterschriften notwendig, was etwa 10 Prozent aller Wahlberechtigten entspricht. Beteiligen sich dann mindestens 25 Prozent der Wähler an der Abstimmung – in Bayern waren es am Wochenende über 60 Prozent -, die mehrheitlich den Vorschlag befürworten, muss dem Wählerwillen entsprochen werden. Die Latte liegt also hoch, ist aber nicht nur theoretisch, sondern auch ganz praktisch zu nehmen. 

Auf Bundesebene geht es um die Arbeitsstättenverordnung, in der Beschäftigte des Gastgewerbes explizit von den sonst gültigen Schutzbestimmungen ausgeschlossen sind. Dazu gehören ungezählte junge Frauen, viele noch minderjährig, und außerdem auch Tausende Schwangere, so Höfken. „Von der Landesregierung erwarten wir hierzu eine entsprechende Bundesratsinitiative, sollte sie es mit einem konsequenten ArbeitnehmerInnenschutz ernst meinen.“ Danach sieht es allerdings ganz und gar nicht aus.

In der Pressemitteilung von Kathrin Anklam-Trapp, SPD-Frau im rheinland-pfälzischen Gesundheitsausschuss, heißt es wörtlich: „Das Gesetz gewährleistet einen wirksamen Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren des Passivrauchens und gibt den Gewerbetreibenden ausreichende Rechtssicherheit.“

Nach einer brandaktuellen Umfrage des Deutschen Krebsforschungszentrum ist die Akzeptanz der deutschen Bevölkerung für ein generelles Rauchverbot in Kneipen und Restaurants sprunghaft angestiegen, berichtet Ulrike Höfken: 70 Prozent der Deutschen könnten sich danach ein Leben ohne den blauen Dunst selbst in der Eckkneipe durchaus vorstellen.

Eine Überlegung, die die Bundes-SPD aufgreifen möchte. Dr. Carola Reimann, die Vorsitzende des Berliner Gesundheitsausschusses, hatte am Montag gegenüber der Frankfurter Rundschau gesagt, es müsse Schluss sein mit dem „Flickenteppich“, wo jedes Bundesland seine eigenen Regeln aufstellt. Im Namen eines fairen Wettbewerbes und aus Gründen der Klarheit müsse eine bundeseinheitliche Regelung gefunden werden.

Grüne: Nichtraucherschutz
mangelhaft – Rheinland-Pfalz muss umgehend nachbessern

Urike Höfken, rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen:

„Wir begrüßen den deutlichen Ausgang des Volksentscheids in Bayern, der verbraucherfreundlich und gesundheitspolitisch sinnvoll ist. Wir freuen uns, dass sich die Tabaklobby trotz hoher finanzieller Werbeaufwendungen gegen den Volksentscheid nicht durchsetzen konnte.

Die „Ausnahmeritis“ muss auch in Rheinland-Pfalz ein Ende haben. Abweichende Regelungen für Eckkneipen, Festzelte und geschlossene Gesellschaften sind kompliziert, viel teurer und in der Praxis nicht kontrollierbar. Wir fordern daher die Landesregierung auf, dem Vorbild der konsequenten bayrischen Entscheidung jetzt zu folgen und ebenfalls einen umfassenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie gesetzlich zu verankern.

Darüber hinaus werden wir Grünen auf Bundesebene weiter für eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung kämpfen und unseren Antrag mit dem Ziel eines umfassenden Schutzes vor Passivrauchen wieder einbringen. Damit endlich auch die Beschäftigten in der Gastronomie den Schutz erfahren, der für andere ArbeitnehmerInnen selbstverständlich ist, nämlich ein Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz – und das bundesweit einheitlich. Von der Landesregierung erwarten wir hierzu eine entsprechende Bundesratsinitiative, sollte sie es mit einem konsequenten ArbeitnehmerInnenschutz ernst meinen.“

SPD: Nichtraucher sind
in Rheinland-Pfalz geschützt genug

Kathrin Anklam-Trapp, Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages, sieht nach dem bayerischen Volksentscheid zum Rauchverbot keinen Änderungsbedarf am rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetz:

„Mit dem rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetz haben wir eine Regelung, die in breitem Konsens getroffen wurde und die einen umfassenden Nichtraucherschutz im Interesse der Gesundheit der Menschen in Rheinland-Pfalz garantiert. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat das Gesetz im April bestätigt… Der Volksentscheid in Bayern hat daher keine Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Regelung. Das Gesetz gewährleistet einen wirksamen Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren des Passivrauchens und gibt den Gewerbetreibenden ausreichende Rechtssicherheit.“

 

 

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