Märchenstunde im Dauner Kreistag Teil 2

Im Rahmen der Diskussion zur Gebiets- und Verwaltungsreform in der letzten Kreistagssitzung hat Landrat Heinz Onnertz, Jurist und ehemaliger Richter, das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes (VGH) zum Landesfinanzausgleich bemüht, um seine These zu stützen, dass eine kommunale Ebene (aus Sicht von Onnertz natürlich die Ebene der Verbandsgemeinden) zu viel sei. Auch den „Fachleuten“ müsse nach Lektüre des Urteils klar sein, dass eine kommunale Ebene abzuschaffen sei. Dabei zitiert Landrat Onnertz eine Passage aus dem Urteil, die in dieser Frage aus dem Sinnzusammenhang gerissen und auch am Thema vorbei von ihm zur Begründung seiner mehr als fragwürdigen These herangezogen wurde.

Nach seinen Ausführungen würden die Verfassungsrichter davon sprechen, dass zur Ausfinanzierung der Landkreise Kreisumlagesätze von weit über 60% von Nöten seien. Da die untere kommunale Ebene finanziell aber gar nicht in der Lage sei, eine solche Umlage zu leisten, wäre klar erkennbar, dass eine kommunale Ebene künftig wegzufallen habe. Die Aufgaben der Verbandsgemeinden würden vom Landkreis übernommen. Vor Ort gäbe es dann noch Bürgerbüros. Den Rest würde der Landrat von Daun aus regeln.

Er liegt wieder falsch!

Hierzu muss folgendes festgehalten werden und man kann dabei die Antwort auf die rechtliche Würdigung des Urteils durch den „Juristen“ Heinz Onnertz vorweg nehmen: Er liegt leider schon wieder falsch! Der Landrat nutzt geschickt die Tatsache aus, dass offensichtlich niemand das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in der Sitzung dabei hatte und somit auch niemand belegbar mitdiskutieren konnte. Er behauptete einfach Dinge, die aus dem Zusammenhang gerissen sind und mit der Grundfrage, mit der sich der Verfassungsgerichtshof zu beschäftigen hatte, nichts zu tun hatte. Das alles nur, um damit seine (fehlerhafte) Meinung nach außen hin als die Richtige zu untermauern.

Eine ähnlich falsche Rechtsauffassung hatte Onnertz in Sachen KSK, als er bei einer demokratischen Entscheidung des KSK-Verwaltungsrates (die ihm nicht passte!) dahingehend der Meinung war, der Kreistag sei zuständig.       

Bürger merken mittlerweile, was läuft

Auch der wissenschaftliche Dienst des Landtages hat das Urteil des VGH ausgewertet, und spricht in keiner einzigen Zeile des über 20-seitigen Gutachtens darüber, dass kommunale Ebenen wegfallen müssten, so wie Landrat Onnertz dies behauptet hat. Das Alles wirft wieder einmal ein ganz besonderes Licht auf den „Juristen“ Heinz Onnertz! Aber so langsam erkennen die aufmerksamen Bürger, was hier eigentlich läuft. Schnell erinnert man sich an seine rechtlichen Aussagen und Standpunkte bei den Kreisstraßen; schnell denkt man an die Unvereinbarkeit mit der Landesverfassung, als das Thema der Abschaffung von Verbandsgemeinden bereits im letzten Jahr von ihm nach vorne gebracht wurde. Und jetzt ein weiterer Versuch, kommunalrechtliche Unwissenheit mit eigener politischer Ideologie zu vermengen.

Zur Klarstellung:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 14.02.2012 für Recht erkannt, dass Teile des Landesfinanzausgleichsgesetzes mit der Verfassung des Landes RLP nicht vereinbar sind. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, spätestens zum 01.01.2014 verfassungsgemäße Regelungen zu treffen. Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob die Finanzausgleichsmasse und die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2007 und jünger angesichts stark gestiegener Sozialausgaben noch den Anforderungen an eine verfassungsgemäße Finanzausstattung der Kommunen genügten. Dabei erkennt das Gericht die Verfassungswidrigkeit an und stellt im Wesentlichen folgende drei Punkte fest:

1.    Der Anteil des Landes, der dem kommunalen Finanzausgleich zugeführt wird, ist zu gering. Es muss ein spürbarer Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise geleistet werden und in einer effektiven und deutlichen Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung bestehen. Daneben kommt eine Entlastung der Kommunen auf der Ausgabenseite durch Aufgabenrückführungen oder die Lockerung gesetzlicher Standards in Betracht.

2.    Die bisherige Verteilung der Ausgleichsmasse zwischen Orts- und Verbandsgemeinden auf der einen Seite und den Landkreisen und kreisfreien Städten auf der anderen Seite führt zu erheblichen Ungleichgewichten, die zu Gunsten der Landkreise und kreisfreien Städte neu zu gestalten sind (Ursache sind bekanntermaßen die hohen Sozialausgaben).

3.    Die Kommunen müssen ihre Kräfte größtmöglich anspannen. Eigene Einnahmequellen, zum Beispiel über die Realsteuerhebesätze, müssen ausgeschöpft und Einsparpotentiale bei der Aufgabenwahrnehmung konsequent genutzt werden. Mit kommunalaufsichtlichen Mitteln hat das Land auf eine entsprechende Mitwirkung der Kommunen bei der Bewältigung ihrer Finanzkrise hinzuwirken.

Unrealistisch

Das Gericht ist in dem von Landrat Onnertz zitierten Textteil einem Gutachter der Landesregierung entgegen getreten, nach dessen gutachtlicher Meinung das Ungleichgewicht bei den Soziallasten durch eine Kreisumlagenerhöhung hätte ausgeglichen werden können. Der VGH führt aus, dass genau das völlig unrealistisch sei. Zum einen würden die kreisfreien Städte, daran nicht partizipieren. Zum anderen wären im Durchschnitt aller Landkreise und unter Berücksichtigung der gesamten Verschiebungen in den Soziallasten Kreisumlagesätze von über 50% bzw. ab 2007 sogar von etwa 66% notwendig, um das beschriebene Ungleichgewicht auszugleichen. Außerdem ist damit ja nicht die Forderung behoben, dass dem gesamten Finanzausgleich durch das Land deutlich mehr Mittel zur Verfügung werden müssen.

Dass der VGH nur festgestellt hat, dass für die Aufgabenstellungen der verschiedenen Ebenen zu wenig finanzielle Mittel vorhanden sind, wird ganz locker und flexibel von Landrat Onnertz so umgedeutet, dass eine Ebene zuviel sei. So wie er immer vorgeschlagen habe, die Aufgaben der Verbandsgemeinden könnten vom Landkreis erledigt werden, würde das auch dem Urteil zu entnehmen sein.

Erneut irrt der Landrat

Und wieder zeigt der „Jurist“ seine mangelnde Kenntnis von öffentlichem Recht und von der kommunalen Finanzverfassung. Und dennoch stellt er auch weiterhin die rechtsfehlerhafte Behauptung auf, aber wohl nur, um schlussendlich seinen Kopf zu retten und sich öffentlich nicht der Blöße hingeben zu müssen, als gelernter „Jurist“ erneut komplett daneben gelegen zu haben. Er sollte sich endlich eingestehen, dass er, wie in vielen anderen Fragen auch, weiterhin juristisch fehlerhafte Einschätzungen vertritt.

Das Schlimme daran ist nur, dass er zugleich dem Landkreis Vulkan-eifel erheblichen Schaden zufügt. Denn das ramponierte Ansehen des Vulkaneifel-Kreises bei unseren Nachbarkreisen Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Cochem-Zell geht einzig und alleine auf das Konto von Heinz Onnertz: Er steht für die Abstufung und Einziehung von Kreisstraßen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Er steht für die Auflösung von Verbandsgemeinden. Und er steht schlussendlich für eine verfehlte Finanzpolitik. Wer verdenkt es unter diesen Vorzeichen den benachbarten Kommunen, dass niemand den Drang verspürt, sich Gedanken über einen Wechsel in den Landkreis Vulkaneifel zu machen.

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