Korruptionsverdacht bei der Handwerkskammer Koblenz

Koblenz. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Montag, 04.02.2013 mitteilte, habe man nach umfangreichen und durch das Polizeipräsidium Koblenz engagiert durchgeführten Ermittlungen Anklage gegen vier frühere Mitarbeiter der Handwerkskammer Koblenz zur Strafkammer des Landgerichts Koblenz erhoben. Einem 53 Jahre alten Angeschuldigten werden darin Bestechlichkeit, Untreue, Betrug und Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, zwei 54 und 48 Jahren alten Angeschuldigten Bestechung, Beihilfe zur Untreue und zum Betrug sowie Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, einem 57 Jahre alten Angeschuldigten Vorteilsgewährung und Beihilfe zur Untreue zur Last gelegt.

Dem 53-jährigen ehemaligen Mitarbeiter der Handwerkskammer Koblenz wird vorgeworfen, im Zeitraum seit Ende 2005 bis Oktober 2010 in 28 Fällen für die dienstpflichtwidrige Bevorzugung des in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmens der beiden 54 und 48 Jahre alten Angeschuldigten Zuwendungen angenommen zu haben. Außerdem wird ihm zur Last gelegt, von dem 57 Jahre alten Angeschuldigten, der Verantwortlicher eines im nördlichen Rheinland-Pfalz ansässigen Unternehmens war, sowie zwei gesondert verfolgten 51 und 42 Jahre alten Verantwortlichen eines weiteren Unternehmens im nördlichen Rheinland-Pfalz Vorteile entgegen genommen zu haben. Der der Handwerkskammer in diesem Zusammenhang durch Untreue entstandene Schaden soll sich auf insgesamt etwa 48.000 Euro belaufen.

Gegen einer der nicht zum Landgericht angeklagten Verantwortlichen des Unternehmens aus Rheinland-Pfalz sowie gegen insgesamt drei weitere Mitarbeiter der Handwerkskammer Koblenz hat die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Koblenz Strafbefehle wegen Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsnahme beantragt. Das Verfahren gegen den zweiten Verantwortlichen des rheinland-pfälzischen Unternehmens wurde mit Zustimmung des Amtsgerichts Koblenz gegen Auflagen eingestellt. Weitere Details nannte die Staatsanwaltschaft noch nicht. 

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