Golfplatzprojekt am Nürburgring – der nächste Skandal !

Mittlerweile werden gutgläubige und unbescholtene Bürger scheinbar zum Spielball eines holländischen Investors eines Golfplatzes, der sich vor der Zahlung von Gebühren sowie der Grunderwerbssteuer drückt, die nun auf die Verkäufer abgewälzt werden sollen. Die Bürger fühlen sich nun auch von der Politik im Stich gelassen.
Was war passiert?

Vor einigen Jahren kamen die Nürburgring GmbH und ein Investor (Herr Harthoorn, Business Golf Management GmbH & Co.KG) auf die Idee, in der Nähe des Nürburgrings (Gemarkung Welcherath) einen Golfplatz zu bauen.

Dazu waren viele landwirtschaftliche Grundstücke von einer Vielzahl an Eigentümern (mind. 40) erforderlich. Das Projekt wurde von der Politik (Verbandsgemeinde Kelberg) unterstützt und sollte durch ein Flurbereinigungsverfahren (DLR in Bitburg) beschleunigt werden.

Ende Oktober 2009 kam es dann zur Beurkundung der Kaufvertragsangebote der Grundstücksverkäufer bei einem Notar in Daun, der mittlerweile nicht mehr Notar in Daun ist. An diese Kaufvertragsangebote waren die Verkäufer bis zum 31.12.2010 gebunden.

Im Dezember 2010 nahm dieser Herr Harthoorn die Kaufvertragsangebote an. Dieser Akt war dann mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch verbunden.
Eine Zahlung der Kaufpreise erfolgte bis zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht. Vielmehr wurde im April 2011 mit einem Schreiben auf Verzögerungen im Planungsverfahren hingewiesen und die Zahlung für September 2011 angekündigt. Aber auch diese Frist ist verstrichen.

Stattdessen erhielten die Verkäufer der Grundstücke, die für das Golf-platzprojekt am Nürburgring vorgesehen waren, Ende Januar 2012 ein Schreiben des Finanzamtes Trier, in dem dieses die Verkäufer als „Gesamtschuldner“ zur Zahlung der noch offenen Grunderwerbssteuer heranziehen will, da Herr Harthoorn angeblich nicht greifbar sei und seine Steuerschuld nicht bezahle. Hat der Investor vielleicht ein Finanzierungsproblem? 

Die Grundstücksverkäufer  waren sehr überrascht und entsetzt, wurde das ganze Vorhaben doch durch die VG Kelberg sowie den Notar seinerzeit für die Verkäufer als völlig risikolos dargestellt, da ja der Käufer alle Kosten tragen würde. Aber das Gegenteil scheint der Fall: Hier trägt der Investor wohl kein Risiko!

Da sei die Frage erlaubt: Wieso haben Notar und VG Kelberg nicht mehr Verkäufer schutz betrieben?  Auf die möglichen Risiken, die der Begriff  “gesamtschuldnerische Haftung“ im Vertragstext beinhaltet, wurde aus Sicht der Verkäufer nicht hingewiesen.

Denn dann hätte wohl kaum jemand der Verkäufer beim Notar unterschrieben.

Als Krönung der ganzen Geschichte hat nun auch der beurkundende Notar Ende Februar 2012 seine Kosten den Grundstücksverkäufern in Rechnung gestellt, da der Investor ganz offensichtlich  auch ihm die Zahlung bisher schuldig geblieben ist.  Sollten die Gebühren/ Steuern tatsächlich auf die Verkäufer abgewälzt werden, wäre das in der Tat ein weiterer Skandal am Nürburgring.

Um eine mögliche Zahlung der Grunderwerbssteuer abzuwenden, sollen inzwischen alle Grundstücksverkäufer gegenüber dem Notar schriftlich ihren Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt haben, da der Käufer den Kaufpreis ihnen gegenüber ja bisher schuldig geblieben ist.

In seinem Schreiben teilte der Notar den Grundstücksverkäufern mit, dass er die Löschung der Auflassungsvormerkung erst dann beim Grundbuchamt in Daun beantragen wird, wenn seine Kosten durch die Verkäufer beglichen wurden.  Ein Schelm, wer dabei an etwas Böses denkt!

Pikant: am Dienstag, dem 26.02.12 fand in Welcherath eine Sitzung statt, an der Vertreter der VG Kelberg, die Ortsbürgermeister der betroffenen Gemeinden sowie der Investor (Herr Harthorrn) teilnahmen. Erstaunlich, wo doch das Finanzamt und der Notar vorgeben, man habe keine aktuelle Adresse von Herrn Harthoorn, die Post komme zurück, er reagiere nicht auf Zahlungsforderungen. Die VG Kelberg steht aber offensichtlich noch in Kontakt mit dem Mann.

Warum geht weder das Finanzamt, noch der Notar rechtlich gegen den Mann vor? Es ist ist wohl einfacher, die Schulden des Investors bei denen einzutreiben, die man im Volksmund „unbescholtene Bürger“ nennt. An welche Rechtsmoral soll man als Bürger noch glauben, wenn auf der einen Seite Steuermillionen am Nürburgring verschwendet werden und auf der anderen Seite „unbescholtene Bürger“ plötzlich die Schulden eines Großinvestors zahlen sollen, der nach wie vor mit einer Luxuslimousine vorfährt.

Wie war überhaupt die Auflassungsvormerkung in 2011 möglich, ohne dass die Zahlungs-fähigkeit (Bonität) des Käufers (Investors) sichergestellt war? Wurden hier die Verkäufer vielleicht wissentlich hinters Licht geführt, wohl wissend, dass sie im Zweifelsfall am Ende die Zeche bezahlen müssen? 

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen